Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angelina Tours d.o.o. (nachfolgend AT) vermietet dem Kunden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Chartervertrag die Charteryacht für den vereinbarten Zeitraum und gewährleistet, dass alle Charteryachten in einem einwandfreien Zustand sind und die technischen Anlagen ordnungsgemäß funktionieren. 

Die Person, die die Reservierung bestätigt oder die Anzahlung leistet (nachfolgend der Kunde) begründet damit ein Rechtsverhältnis mit AT und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Regelungen sind für den Kunden und AT rechtlich verbindlich. Sie bilden die Grundlage zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen dem Kunden und AT. 

 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  

Die Charterpreise sind in Euro in der jeweils gültigen AT Preisliste ausgewiesen und beinhalten 13 Prozent Mehrwertsteuer. AT behält sich vor, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern. 

 Die Chartergebühr umfasst eine technisch einwandfreie und saubere Yacht mit vollem Kraftstofftank, die Unterbringung an Bord und die Nutzung der Bordinfrastruktur, die obligatorische Haftpflichtversicherung sowie die Vollkaskoversicherung, eine Unfallversicherung für die Crew, den Liegeplatz in der Basismarina, das Cruising Permit für die Navigation in der Republik Kroatien sowie die Internetverbindung. 

 Nicht enthalten sind Liegeplatz- und sonstige Hafengebühren während der Charter, Kraftstoffkosten, zusätzliche Leistungen an den AT Basen einschließlich der dazugehörigen Verbrauchsmaterialien, Parkgebühren sowie eine Krankenversicherung für die Crew.  

Der Kunde hat innerhalb von sieben (7) Tagen nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung, das heißt den ersten Teilbetrag gemäß Buchungsbestätigung, zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens fünfundvierzig (45) Tage vor Charterbeginn fällig. 

Angelina Tours d.o.o. bietet drei Zahlungsmodelle an: 

  • Modell 1 

25 Prozent Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Bestätigung der Reservierung 

25 Prozent Zahlung fünfundvierzig (45) Tage nach Bestätigung der Reservierung 

50 Prozent Zahlung fünfundvierzig (45) Tage vor Mietbeginn 

  • Modell 2: 100 Prozent Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Bestätigung der Reservierung 

Bei Reservierungen, die innerhalb von drei (3) Monaten vor Mietbeginn bestätigt werden, gilt kein zusätzlicher Rabatt 

Bei Reservierungen, die zwischen drei (3) und sechs (6) Monaten vor Mietbeginn bestätigt werden, gilt ein Rabatt von 3 Prozent 

Bei Reservierungen, die sechs (6) oder mehr Monate vor Mietbeginn bestätigt werden, gilt ein Rabatt von 5 Prozent 

Für Reservierungen mit Start innerhalb von 20 Tagen ab Bestätigung beträgt die Zahlungsfrist 48 Stunden. Für Reservierungen mit Start innerhalb von 10 Tagen hat der Kunde 24 Stunden Zeit, die Zahlung zu leisten. 

 Die Übergabe der Yacht erfolgt nur, wenn alle fälligen Zahlungen an Angelina Tours d.o.o. vollständig eingegangen sind. 

 ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DER BUCHUNG 

 Wünscht der Kunde eine Änderung der Charterbedingungen oder eine Stornierung der Reservierung, muss dies schriftlich per E-Mail erfolgen an 

storno@angelina.hr 

  • Kostenfreie Stornierung mit Rückerstattung für alle Reservierungen, die spätestens drei (3) Monate vor Mietbeginn storniert werden. Dies gilt für Reservierungen mit Beginn in den Monaten März, April und Mai. Für Reservierungen mit Beginn in den Monaten Juni, Juli, August, September, Oktober und November ist eine kostenfreie Stornierung bis sechs (6) Monate vor Mietbeginn möglich. 
  • Für alle außerhalb dieser Fristen stornierten Reservierungen fällt eine Stornogebühr an. Maßgeblich sind die jeweiligen Fälligkeitsdaten gemäß Buchungsbestätigung. 

Bei einer solchen Stornierung oder einer Stornierung aufgrund verspäteter Zahlung entspricht die Stornogebühr den bereits geleisteten Zahlungen und wird von Angelina Tours d.o.o. vollständig einbehalten. 

  • Im Fall einer kostenfreien Stornierung (3 bzw. 6 Monate vor Mietbeginn) behält sich Angelina Tours d.o.o. vor, die gleiche Yacht oder dasselbe Modell im gleichen Zeitraum nicht erneut an die stornierende Person zu vermieten. 

 EINSCHIFFUNG (CHECK-IN) 

Bei der Übernahme der Yacht führt der Kunde eine vollständige Inspektion durch und unterschreibt das Übergabeprotokoll als Bestätigung, dass an der Yacht, einschließlich des Unterwasserschiffs, keine Schäden festgestellt wurden. Mit der Unterschrift unter das Übergabeprotokoll bestätigt der Kunde zudem, dass ihm die Hausordnung bekannt ist. Diese ist auf der Online-Seite von AT sowie in den Unterlagen jeder Yacht einsehbar. 

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übergabe eine Kaution an AT zu leisten, um Schäden oder Verluste abzudecken, die während der Charter entstehen und nicht durch die Versicherung der Yacht gedeckt sind. Die Kaution kann in bar oder per Kreditkarte über ein POS Terminal mit automatischer Vorautorisierung hinterlegt werden. 

Die Kaution wird dem Kunden vollständig erstattet, sobald das Basisteam von AT bestätigt hat, dass die Yacht rechtzeitig und am vereinbarten Ort zurückgegeben wurde, dass sie sauber ist (gemäß Hausordnung), sich in gutem Zustand befindet und der Kraftstofftank voll ist, und nachdem der Skipper das Rückgabeprotokoll unterschrieben hat. Dieses enthält die Bestätigung, dass an der Yacht und ihrem Zubehör keine Schäden entstanden sind und keine Umstände vorliegen, aus denen Dritte Ansprüche ableiten könnten. 

Im Fall eines durch die Versicherung gedeckten Schadens und wenn die Reparaturkosten die Höhe der Kaution übersteigen, behält AT, das heißt die autorisierte Basis, die gesamte Kaution ein und stellt dem Kunden die entsprechende Rechnung aus. Nimmt der Kunde die Yacht ohne vorherige Mitteilung nicht innerhalb von 24 Stunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt und Ort in Empfang, behält sich AT das Recht vor, den Vertrag zu beenden. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen bestehen nicht. 

Eine Haftung von AT über den vereinbarten Charterpreis hinaus sowie für sonstige Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen. Bei der Übergabe ist der Kunde verpflichtet, die Yacht und deren Ausrüstung sorgfältig zu prüfen und zu bestätigen, dass Inventar und Equipment dem Zustand gemäß Übergabeprotokoll entsprechen. 

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich Zustand der Yacht oder der Ausrüstung sind vom Kunden vor der Übernahme schriftlich mitzuteilen. AT übernimmt keine Haftung und gewährt keine Preisminderung für verdeckte Mängel oder Defekte der Yacht oder der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Einschiffung trotz regelmäßiger Wartung sowie für Mängel oder Ausfälle, die erst nach der Einschiffung auftreten und von AT nicht vorhersehbar oder verhinderbar waren. 

Bei der Übergabe sind alle gültigen Schiffsdokumente sowie weitere Anlagen aus der Bordmappe an Bord. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und sie bei der Rückgabe zu übergeben. Beanstandungen zu den erhaltenen Dokumenten sind vor der Übernahme schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat die beim Check-in ausgehändigten Schiffsdokumente während der gesamten Charter mitzuführen, insbesondere für eventuelle Kontrollen auf See, und sie beim Check-out an der Rezeption zurückzugeben. 

RÜCKGABE DER YACHT (CHECK-OUT) 

Der Kunde verpflichtet sich, die Yacht in den im Vertrag festgelegten Zielhafen am Abend vor dem letzten Tag der vereinbarten Charterdauer, spätestens bis 18:00 Uhr, zurückzubringen und das Boot am letzten Miettag spätestens um 08:30 Uhr zu verlassen. 

Der Kunde entsorgt seinen Abfall selbstständig an den dafür vorgesehenen Stellen in der Marina. Der Kunde ist verpflichtet, die Yacht in ordentlichem Zustand zurückzugeben (Müll entsorgen, Geschirr spülen). Bei Verschmutzung der Yacht, Vernachlässigung des Eigentums oder Nichtbeachtung der Hausordnung wird Schadensersatz fällig. 

Sollte während der Charter das Weitersegeln aus irgendeinem Grund nicht möglich sein oder eine verspätete Rückgabe unausweichlich werden, gilt Folgendes. 

Der Kunde hat unverzüglich den Basisleiter und AT zu informieren und weitere Anweisungen einzuholen. Ungünstige Wetterverhältnisse rechtfertigen keine Verspätung bei der vereinbarten Rückgabe der Yacht. 

Bei einer Verspätung, die nicht auf technische Mängel der Yacht zurückzuführen ist, können dem Kunden Kosten wegen der Verspätung sowie etwaige Folgeschäden in Rechnung gestellt werden. 

Erfolgt die Rückgabe der Yacht in einem anderen als dem vereinbarten Zielhafen, haftet der Kunde für die Überführungskosten in den vereinbarten Hafen, für eine etwaige Vertragsstrafe wegen verspäteter Rückgabe sowie für Schäden, die im Zusammenhang mit der Überführung entstehen und nicht von der Versicherung der Yacht gedeckt sind, einschließlich möglicher Schäden während der Überführung. 

AT, beziehungsweise die autorisierte Basis, ist berechtigt, sämtliche durch Verspätung oder Überführung der Yacht entstehenden Kosten vorrangig aus der Kaution zu begleichen. Übersteigen die Kosten die Kautionssumme, ist der Kunde verpflichtet, die Differenz zwischen der hinterlegten Kaution und den tatsächlichen Kosten auszugleichen. 

Der Kunde ist verpflichtet, den AT Vertreter über jede Störung oder jeden Schaden zu informieren. Befindet sich der Schaden unterhalb der Wasserlinie oder ist dies zu vermuten, ist eine eingehende Inspektion erforderlich, entweder durch professionelle Taucher oder mittels Kran. Über die Art der Inspektion entscheidet der AT Vertreter. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. 

Der Kunde erklärt und bestätigt: 

die vollständige Crewliste mit vollständigem Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Nummer eines gültigen Ausweisdokuments, für den Skipper zusätzlich eine aktuell gültige Skipperlizenz, an AT spätestens zwei Wochen vor Beginn des Charterzeitraums zu übermitteln. 

im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein. Alle Kosten im Zusammenhang mit Verlust oder Diebstahl von Dokumenten während der Charter trägt der Kunde; 

sämtliche schriftliche Unterlagen an Bord sorgfältig zu lesen; 

sicher und verantwortungsvoll zu segeln, niemals unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, und die gesamte Ausrüstung mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln; 

nur innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer zu segeln. Fahrten außerhalb der Hoheitsgewässer sind nur mit einer von AT unterschriebenen Genehmigung sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen erlaubt; 

nur bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sicht zu segeln und gefährliche Gebiete zu meiden; 

die Fahrt den Wetterbedingungen und den Fähigkeiten der Crew anzupassen; 

Hafen oder Ankerplatz nicht zu verlassen, wenn die Yacht oder für die sichere Navigation wesentliche Ausrüstung nicht funktionsfähig ist; 

den Hafen nicht zu verlassen, wenn die Hafenbehörden ein Auslaufverbot verhängt haben oder wenn die Treibstoffvorräte nicht ausreichen; 

die Anzahl der an Bord befindlichen Personen auf die für diesen Yachttyp zugelassene Zahl zu beschränken und ausschließlich Personen an Bord zu lassen, die in der Crewliste aufgeführt sind; 

an Regatten oder Rennen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von AT teilzunehmen; 

kein anderes Boot zu schleppen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Situationen zu vermeiden, in denen die gecharterte Yacht geschleppt werden muss; 

zu akzeptieren, dass der Chartervertrag beendet wird, wenn ein Crewmitglied oder ein Passagier geltendes Recht und oder Vorschriften der Republik Kroatien verletzt. AT übernimmt in diesem Fall die Verfügungsgewalt über die Yacht und der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung. AT haftet nicht für Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften durch den Kunden oder andere Personen an Bord. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung; 

die finanzielle Verantwortung für jede Haftung von AT gegenüber Dritten zu übernehmen, die auf Fahrlässigkeit oder Unterlassung des Kunden oder der Chartergruppe beruht; 

für Verstöße gegen Navigationsregeln oder sonstige Gesetze und Vorschriften während der Vertragslaufzeit die Verantwortung zu übernehmen. Diese Verantwortung endet nicht mit dem Ablauf des Chartervertrags oder des Charterzeitraums; 

 AT und die Basis von AT bei jeder Panne, jedem Unfall oder Schaden an der Yacht unverzüglich zu benachrichtigen, den Vorfall zu dokumentieren, ihn beim nächstgelegenen Hafenamt zu registrieren und einen bestätigten Bericht des Hafenmeisters, eines Arztes oder einer anderen zuständigen Stelle anzufordern; 

AT und die Basis von AT unverzüglich über jede durch normalen Verschleiß verursachte Störung oder jeden Ausfall der Yacht oder ihrer Ausrüstung zu informieren. AT ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung zu beheben. Erfolgt die Behebung innerhalb dieser Frist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Notfallnummern für Störungsmeldungen finden sich in den Bordpapieren. 

die volle finanzielle Verantwortung für alle Schäden zu übernehmen, die durch Fahrlässigkeit oder Unterlassung verursacht wurden, nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind und für die AT gegenüber Dritten haftet; 

AT und die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren, wenn die Yacht oder ihre Ausrüstung verschwindet, die Yacht nicht mehr seetüchtig ist, beschlagnahmt wird oder Behörden beziehungsweise Dritte Fahrteinschränkungen anordnen. In solchen Fällen fordert der Kunde eine Kopie des Polizeiberichts an; 

die volle Verantwortung zu übernehmen, wenn die Yacht aufgrund unbefugter oder illegaler Handlungen während der Charter von den zuständigen Behörden beschlagnahmt wird, zum Beispiel wegen kommerzieller Fischerei oder der Entwendung von Artefakten vom Meeresboden; 

die Verantwortung zu übernehmen, falls es beim Betanken oder durch unsachgemäße Abfallentsorgung zu einer schweren Meeresverschmutzung kommt; 

Tiere, etwa Katzen oder Hunde, sind an Bord nur nach vorheriger Vereinbarung mit AT erlaubt und werden gemäß der Preisliste von AT zusätzlich berechnet; 

die Verantwortung für alle Handlungen oder Unterlassungen der laut Passagierliste registrierten Passagiere sowie für andere, nicht registrierte, vom Kunden an Bord gelassene Personen zu übernehmen. 

Der Kunde trägt für Handlungen entgegen den übernommenen Pflichten die volle zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung. 

BEFUGNISSE DES SKIPPERS 

Der Kunde, der die Funktion des Skippers übernimmt, muss über die für die sichere Führung der Yacht erforderliche Kompetenz und Erfahrung verfügen sowie über eine gültige Lizenz für Hochseesegeln und ein GMDSS Funkbetriebszeugnis. Verfügt der Kunde nicht über die notwendigen Befähigungen und Lizenzen, sichert er zu, dass ein Mitglied seiner Crew mit entsprechenden Qualifikationen die Yacht führt. 

AT behält sich vor, den Kunden oder den von ihm benannten Skipper auf See in Anwesenheit eines AT Vertreters die erforderlichen Fähigkeiten nachweisen zu lassen. Die hierfür benötigte Zeit ist Bestandteil der vereinbarten Charterdauer. Stellt der AT Vertreter bei dieser Überprüfung fest, dass der Kunde oder der benannte Skipper nicht über ausreichende Befähigungen, Erfahrung und oder eine gültige Lizenz verfügt, stellt AT der Crew gegen Aufpreis einen professionellen Skipper. 

Lehnt der Kunde den eingesetzten Skipper ab, ist AT berechtigt, das Auslaufen zu untersagen, den Vertrag zu beenden und den vollständig bezahlten Betrag einzubehalten. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung. Weiß der Kunde bereits bei der Buchung, dass ein Skipper benötigt wird, hat er AT darüber zu informieren. Bei der Charter einer Yacht mit Skipper ist die Kautionshinterlegung erforderlich. 

YACHTVERSICHERUNG 

Das Schiff ist mit einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten ausgestattet. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kaskoversicherung besteht in Höhe des im Versicherungsschein ausgewiesenen Werts des Schiffes. Die Kaskoversicherung deckt Schäden ab, die den Betrag der Kaution übersteigen. Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht werden, sind nicht versichert. AT haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden, anderer Passagiere oder der Crew. Ebenso übernimmt AT keine Verantwortung für persönliche Gegenstände Dritter, die an Bord, im Firmenfahrzeug oder in den Büros von AT zurückgelassen werden.

Mit der Anzahlung und der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet der Kunde auf jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber AT wegen Verlusts oder Beschädigung persönlicher oder fremder Effekten. Bei Verlust oder Beschädigung ist AT unverzüglich zu informieren. Bei einem gravierenden Ereignis oder wenn mehrere Schiffe beteiligt sind, hat der Kunde das zuständige Hafenmeisteramt zu benachrichtigen und die für die Versicherung erforderlichen Unterlagen anzufordern. 

 

Schäden, die zwar grundsätzlich vom Versicherungsvertrag erfasst wären, AT, den zuständigen Stellen und den Versicherern jedoch nicht umgehend gemeldet werden oder für die die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, werden gemäß den Versicherungsbedingungen nicht anerkannt. In diesem Fall trägt der Kunde die volle Verantwortung. Sind Schäden am Schiff durch die Kaskoversicherung gedeckt, hat der Kunde die Kosten gemäß den Versicherungsbedingungen nur bis zur Höhe der Kaution zu tragen. Für alle durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Nutzung oder den Verlust einzelner Ausrüstungsteile verursachten Schäden am Schiff oder an der Ausrüstung haftet der Kunde beziehungsweise seine Crew in voller Höhe. 

Die Segel sind nicht versichert. Für Schäden an den Segeln trägt der Kunde die Kosten. Nicht in Rechnung gestellt werden gewöhnliche Abnutzung und Segelschäden, die durch einen Mastbruch verursacht werden. Eine Kautionsversicherung umfasst keine Schäden an den Segeln sowie keine Schäden am oder den Verlust des Beiboots und des Außenborders. Die Kaution und eine gegebenenfalls abgeschlossene Kautionsversicherung decken jeweils nur einen Schadensfall ab. 

SCHÄDEN WÄHREND DER CHARTERZEIT 

Der Kunde haftet finanziell für jeden Mangel oder Schaden am Schiff, der während der Charterzeit entsteht und nicht auf normale Wertminderung zurückzuführen ist. Vor jeglicher Reparatur oder Anschaffung nimmt der Kunde Kontakt mit AT auf, um die technische Durchführbarkeit und die Zahlungsmodalitäten abzustimmen. Für Verluste oder Schäden, die während der Charterzeit durch normale Abnutzung des Schiffes und seiner Ausrüstung entstehen, ist AT finanziell verantwortlich. Jede Reparatur bedarf der vorherigen Zustimmung von AT, einschließlich der technischen und finanziellen Abwicklung. Der Kunde begleicht die Reparaturen vor Ort und bewahrt die Rechnungen auf. Nach Rückkehr zur Basis erfolgt die vollständige Erstattung.     

Der Kunde meldet AT Mängel oder Schäden umgehend, unabhängig von der Ursache. Kann die Basis von AT nicht unverzüglich zur Beseitigung der Schäden anrücken, wird AT selbst tätig oder weist den Kunden an, einen geeigneten Drittanbieter mit der Schadensbehebung zu beauftragen. Vor einer Reparatur durch Dritte muss AT Art der Ausführung und die voraussichtlichen Kosten bestätigen. Nach Freigabe durch AT der vereinbarten Kosten und der Ausführungsart ist der Kunde bevollmächtigt, die Reparaturkosten im Namen von AT zu begleichen. Die bezahlte Rechnung ist aufzubewahren. Bei Schäden oder Ausfällen, die auf Alterung oder Abnutzung des Schiffes beruhen, ist AT verpflichtet, die verauslagten Beträge an den Kunden zu erstatten. 

Nicht genehmigte Reparaturen oder Veränderungen an Gerät und Ausrüstung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

BESCHWERDEN 

Der Kunde ist berechtigt, eine Beschwerde einzureichen, wenn er mit den von AT oder der Basis von AT erbrachten Leistungen unzufrieden ist oder die Qualität als unvollständig oder nicht zufriedenstellend erachtet. Eine angemessene Entschädigung kann der Kunde nach Rückkehr nur verlangen, wenn er bei der Rückgabe des Schiffes eine schriftliche Beschwerde mit allen relevanten Nachweisen einreicht. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und spätestens bei der Rückgabe des Schiffes vorgelegt werden. Sie ist sowohl vom Kunden als auch vom Vertreter von AT zu unterzeichnen. Später eingereichte Beschwerden können die Rechte des Kunden aus dem Chartervertrag beeinträchtigen. AT behält sich vor, nach Ablauf der genannten Frist eingehende oder unvollständig dokumentierte Beschwerden nicht zu berücksichtigen. 

AT ist verpflichtet, innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Eingang eine schriftliche Entscheidung zur Beschwerde zu erlassen. AT ist berechtigt, die Bearbeitung um weitere 14 Tage aufzuschieben, um den Sachverhalt zu prüfen und die erforderlichen Informationen von direkt oder indirekt beteiligten Personen einzuholen. Die maximale Entschädigung pro Beschwerde entspricht höchstens dem Wert des beworbenen Leistungsteils. Bereits genutzte Chartertage sind davon ausgenommen. Eine Erstattung in Höhe der gesamten Chartergebühr ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden besteht nicht, es sei denn, AT hat diese vorsätzlich verursacht. 

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN 

Ist der Kunde mit der Entscheidung von AT nicht einverstanden und lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, steht ihm der Rechtsweg offen. Nicht gütlich beigelegte Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in Zadar anhängig gemacht und unterliegen kroatischem Recht. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn sie von beiden Parteien vereinbart wurden. 

Angelina Tours d.o.o.
Kraljice Jelene 3
23210 Biograd, Kroatien
USt IdNr.: 20598733460

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