Angelina Tours d.o.o. (nachstehend AT) vermietet dem Kunden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Chartervertrag die Charteryacht für den vereinbarten Zeitraum und gewährleistet, dass alle Yachten in gutem Zustand sind und die Maschinenanlage ordnungsgemäß funktioniert.
Die Person, die die Buchung bestätigt oder die Anzahlung leistet (im Folgenden der Kunde) begründet damit ein Rechtsverhältnis mit AT und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Regelungen sind für den Kunden und AT verbindlich und bilden die Grundlage für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen dem Kunden und AT.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Charterpreise sind in Euro in der aktuellen AT Preisliste ausgewiesen und enthalten 13 Prozent MwSt. AT behält sich vor, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Die Chartergebühr umfasst eine technisch einwandfreie, gereinigte Yacht mit vollem Kraftstofftank, die Unterbringung an Bord sowie die Nutzung der Bordeinrichtungen, die Pflicht und Kaskoversicherung, eine Unfallversicherung für die Crew, den Liegeplatz in der Basismarina, die Fahrterlaubnis für Fahrten in der Republik Kroatien sowie den Internetzugang.
Nicht enthalten sind Liege und sonstige Hafengebühren während der Charter, Treibstoffkosten, zusätzliche Leistungen in den AT Basen samt Verbrauchsmaterial, Parkgebühren für Pkw sowie eine Krankenversicherung für die Crew.
Der Kunde hat innerhalb von sieben (7) Tagen nach Buchungsbestätigung die Anzahlung, also den ersten Teilbetrag laut Buchungsbestätigung, zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Charterbeginn zu zahlen.
Angelina Tours d.o.o. bietet drei Zahlungsmodelle an:
Modell 1
- 20 % Zahlung binnen sieben (7) Tagen nach der Bestätigung der Reservierung
- 80 % Zahlung fünfundvierzig (45) Tage vor Mietbeginn
Modell 2 zusätzlich 2 %
- 50 % Zahlung binnen sieben (7) Tagen nach der Bestätigung der Reservierung
- 50 % Zahlung fünfundvierzig (45) Tage vor Mietbeginn
Modell 3 zusätzlich 6 %
- 100 % Zahlung binnen sieben (7) Tagen nach der Bestätigung
Für Reservierungen mit einem Abstand von bis zu 20 Tagen nach der Bestätigung beträgt die Zahlungsfrist 48 Stunden; bei Reservierungen innerhalb von 10 Tagen stehen dem Kunden 24 Stunden für die Zahlung zur Verfügung.
Die Übergabe der Yacht erfolgt nur, wenn sämtliche fälligen Zahlungen an Angelina Tours d.o.o. geleistet wurden.
ÄNDERUNGEN ODER STORNIERUNG DER RESERVIERUNG
Wenn der Kunde die Charterbedingungen ändern oder die Reservierung stornieren möchte, muss dies schriftlich per E Mail erfolgen an
- Kostenfreie Stornierung und Rückerstattung für alle Reservierungen, die drei (3) Monate vor Mietbeginn storniert werden und deren Beginn in den Monaten März, April oder Mai liegt; bei Reservierungen mit Beginn in Juni, Juli, August, September, Oktober oder November gilt eine Frist von sechs (6) Monaten vor Mietbeginn.
- Für Stornierungen außerhalb dieser Fristen fällt eine Stornogebühr an, die sich nach den Fälligkeiten gemäß Buchungsbestätigung richtet.
Bei einer solchen Stornierung oder bei Stornierung aufgrund verspäteter Zahlung entspricht die Stornogebühr dem bis dahin geleisteten Betrag und wird von Angelina Tours d.o.o. vollständig einbehalten.
- Bei kostenfreier Stornierung (3 oder 6 Monate vor Mietbeginn) behält sich Angelina Tours d.o.o. vor, der betreffenden Person im gleichen Zeitraum nicht dasselbe Schiff oder dasselbe Modell erneut zu vermieten.
EINSCHIFFUNG (CHECK IN)
Bei der Übernahme prüft der Kunde die Yacht umfassend und unterzeichnet die Check in Liste als Bestätigung, dass bei der Übergabe keine Schäden vorhanden sind, einschließlich am Unterwasserschiff. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde außerdem, dass ihm die Hausordnung bekannt ist, die auf der Online Seite von AT sowie in den Dokumenten jeder Yacht bereitgestellt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einschiffung eine Kaution an AT zu leisten, die Schäden oder Verluste abdeckt, welche während der Charter entstehen und nicht von der Versicherung der Yacht gedeckt sind. Die Kaution kann in bar oder per Kreditkarte über ein POS Gerät mit automatischer Vorautorisierung hinterlegt werden.
Die Kaution wird vollständig erstattet, sobald das Basisteam von AT bestätigt, dass die Yacht fristgerecht und am vereinbarten Ort zurückgegeben wurde, dass sie sauber ist (Einhaltung der Hausordnung) und sich in gutem Zustand befindet, der Kraftstofftank voll ist und nachdem der Skipper die Check out Liste unterzeichnet hat, in der bestätigt wird, dass keine Schäden an der Yacht oder ihrer Ausrüstung entstanden sind und keine Sachverhalte vorliegen, aus denen Dritte Ansprüche ableiten könnten.
Bei Schäden, die von der Versicherung gedeckt sind und deren Reparaturkosten die Kaution übersteigen, behält AT beziehungsweise die autorisierte Basis die gesamte Kaution ein und stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung aus. Nimmt der Kunde die Yacht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt und Ort ohne vorherige Mitteilung nicht in Empfang, behält sich AT vor, den Vertrag zu beenden; weitere Ansprüche des Kunden gegen das Unternehmen bestehen nicht.
Eine Haftung von AT über den vereinbarten Charterpreis hinaus sowie für sonstige Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen. Bei der Einschiffung hat der Kunde die Yacht und ihre Ausrüstung sorgfältig zu prüfen und zu bestätigen, dass der Zustand von Inventar und Ausrüstung mit der Check in Liste übereinstimmt.
Beanstandungen zum Zustand der Yacht oder der Ausrüstung sind vor der Übernahme schriftlich mitzuteilen. AT haftet nicht für Ansprüche oder Preisnachlässe aufgrund versteckter Mängel der Yacht oder der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Einschiffung, im Rahmen der regulären Wartung sowie für Mängel und Ausfälle, die nach der Einschiffung auftreten und von AT nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnten.
Bei der Einschiffung liegen alle gültigen Schiffsdokumente sowie weitere Unterlagen im Bordordner bereit. Der Kunde verpflichtet sich, diese Dokumente besonders sorgfältig zu behandeln und sie bei der Rückgabe auszuhändigen. Etwaige Beanstandungen zu den ausgehändigten Dokumenten sind vor der Übernahme der Yacht schriftlich einzureichen. Die bei der Einschiffung übernommenen Schiffsdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und bei der Ausschiffung an der Rezeption abzugeben.
RÜCKGABE DER YACHT (CHECK OUT)
Der Kunde verpflichtet sich, die Yacht im vertraglich festgelegten Zielhafen am Abend vor dem letzten Tag des vereinbarten Charterzeitraums bis spätestens 18:00 Uhr zurückzubringen und das Boot am letzten Miettag bis spätestens 08:30 Uhr zu verlassen.
Der Kunde entsorgt seinen Abfall selbst an den dafür vorgesehenen Stellen in der Marina. Die Yacht ist in ordentlichem Zustand zurückzugeben (Abfall entsorgen, Geschirr spülen). Bei Verschmutzung der Yacht, Nachlässigkeit gegenüber dem Eigentum oder Nichteinhaltung der Hausordnung werden Kosten in Rechnung gestellt.
Sollte während der Charter das Weiterfahren aus irgendeinem Grund nicht möglich sein und oder eine verspätete Rückgabe absehbar werden,
muss der Kunde den Basemanager und AT umgehend informieren und weitere Anweisungen einholen. Ungünstige Wetterverhältnisse rechtfertigen keine verspätete Rückgabe der Yacht.
Bei einer Verzögerung, die nicht auf technische Mängel der Yacht zurückzuführen ist, kann der Kunde mit einer Verspätungsgebühr sowie mit dem Ersatz der daraus entstehenden Folgeschäden belastet werden.
Erfolgt die Rückgabe der Yacht in einem anderen Hafen als dem vereinbarten Zielhafen, trägt der Kunde die Kosten für die Überführung in den Zielhafen, eine gegebenenfalls anfallende Verspätungsgebühr sowie alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Überführung entstehen und nicht von der Versicherung gedeckt sind, einschließlich möglicher Schäden, die während der Überführung auftreten.
AT beziehungsweise die autorisierte Basis ist berechtigt, sämtliche durch Verspätung oder Überführung entstehenden Kosten vorrangig mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten die Kaution, hat der Kunde die Differenz zwischen der hinterlegten Kaution und den tatsächlichen Kosten zu zahlen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Vertreter von AT über alle Mängel oder Schäden zu informieren. Befindet sich der Schaden unterhalb der Wasserlinie oder ist dies anzunehmen, ist eine detaillierte Untersuchung erforderlich, entweder durch professionelle Taucher oder mittels Kran. Über die Art der Untersuchung entscheidet der AT Vertreter; die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
Der Kunde erklärt sich einverstanden und bestätigt:
• die vollständige Crewliste mit vollständigem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Nummer eines gültigen Ausweisdokuments und für den Skipper einen aktuell gültigen Befähigungsnachweis spätestens zwei Wochen vor Charterbeginn an AT zu übermitteln.
• im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein. Der Kunde trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Verlust oder Diebstahl von Dokumenten während der Charter;
• alle an Bord befindlichen schriftlichen Unterlagen sorgfältig zu lesen;
• sicher und verantwortungsvoll zu segeln und niemals unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln zu stehen sowie sämtliche Geräte und Ausrüstung mit der gebotenen Sorgfalt zu bedienen;
• nur innerhalb der Hoheitsgewässer Kroatiens zu fahren. Fahrten außerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer sind nur mit schriftlicher Genehmigung von AT sowie mit allen erforderlichen und damit verbundenen Dokumenten zulässig;
• nur bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sicht zu segeln und gefährliche Bereiche zu meiden;
• die Fahrt stets den Wetterverhältnissen und den Fähigkeiten der Crew anzupassen;
• Hafen oder Ankerplatz nicht zu verlassen, wenn die Yacht oder sicherheitsrelevante Ausrüstung nicht funktionsfähig ist;
• den Hafen nicht zu verlassen, wenn die Hafenbehörde ein Auslaufverbot verhängt hat oder der Kraftstoffvorrat nicht ausreicht;
• die Anzahl der Personen an Bord auf die für diesen Schiffstyp zugelassene Höchstzahl zu beschränken und ausschließlich die in der Crewliste erfassten Personen an Bord zu lassen;
• ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AT nicht an Regatten oder Wettfahrten teilzunehmen;
• kein anderes Boot zu schleppen und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine Situation zu vermeiden, in der die gecharterte Yacht geschleppt werden müsste;
• zu akzeptieren, dass der Chartervertrag beendet wird, falls ein Crewmitglied oder ein Passagier geltende Gesetze und oder Vorschriften der Republik Kroatien verletzt; AT übernimmt dann die Verfügungsgewalt über die Yacht und der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung. AT haftet nicht für Gesetzesverstöße des Kunden oder sonstiger Personen an Bord, der Kunde trägt die volle Verantwortung.
• die finanzielle Verantwortung für etwaige Haftungen von AT gegenüber Dritten zu übernehmen, soweit diese auf Fahrlässigkeit oder Unterlassungen des Kunden oder der Chartergruppe beruhen;
• Verantwortung für Verstöße gegen Schifffahrtsregeln oder andere Gesetze und Vorschriften während der Vertragslaufzeit zu übernehmen; diese Verantwortung endet nicht mit dem Ablauf des Chartervertrags oder des Charterzeitraums;
• AT und die AT Basis bei Pannen, Unfällen oder Schäden an der Yacht umgehend zu informieren, den Vorfall zu dokumentieren, ihn beim nächstgelegenen Hafenamt zu registrieren und einen bestätigten Bericht des Hafenamtes, eines Arztes oder einer anderen zuständigen Stelle anzufordern;
• AT und die AT Basis unverzüglich über Ausfälle oder Defekte an der Yacht oder ihrer Ausrüstung zu informieren, die durch normalen Verschleiß verursacht wurden. AT ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung zu beheben. Erfolgt die Behebung innerhalb dieser Frist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Notrufnummern für Störungsmeldungen sind in den Schiffsdokumenten zu finden.
• die volle finanzielle Verantwortung für Schäden zu übernehmen, die durch Fahrlässigkeit oder Unterlassung verursacht wurden, nicht von der Versicherung gedeckt sind und für die AT Dritten gegenüber haftet;
• AT und die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren, wenn die Yacht oder ihre Ausrüstung abhandenkommt, die Yacht nicht seetüchtig ist, behördlich beschlagnahmt wird oder Fahrtbeschränkungen durch Behörden oder Dritte auferlegt werden. In solchen Fällen hat der Kunde eine Kopie des Polizeiberichts anzufordern;
• die volle Verantwortung zu übernehmen, falls die Yacht aufgrund unbefugter oder illegaler Handlungen (gewerbliches Fischen, Bergen von Artefakten vom Meeresboden usw.), die während der Charter begangen wurden, von den zuständigen staatlichen Behörden beschlagnahmt wird;
• Verantwortung zu übernehmen, falls es beim Betanken oder durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen zu einer erheblichen Meeresverschmutzung kommt;
• Haustiere (Katzen, Hunde usw.) sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit AT an Bord erlaubt und werden gemäß der AT Preisliste zusätzlich berechnet;
• für alle Handlungen oder Unterlassungen der Passagiere an Bord laut registrierter Passagierliste sowie für sonstige nicht registrierte, jedoch vom Kunden an Bord gelassene Personen Verantwortung zu übernehmen.
Der Kunde trägt die volle zivil und strafrechtliche Verantwortung für Handlungen entgegen den vereinbarten Pflichten.
BEFUGNISSE DES SKIPPERS
Der Kunde, der die Funktion des Skippers übernimmt, muss über die für den sicheren Betrieb der Yacht erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen sowie über einen Befähigungsnachweis für die Hochseeschifffahrt und ein GMDSS UKW Sprechfunkzeugnis. Verfügt der Kunde nicht über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Lizenzen, stellt er sicher, dass ein Crewmitglied mit entsprechenden Qualifikationen die Yacht führt.
AT behält sich vor, den Kunden oder den benannten Skipper auf See in Anwesenheit eines AT Vertreters seine Befähigung nachweisen zu lassen. Die hierfür erforderliche Zeit ist Teil der vereinbarten Charterdauer. Stellt der AT Vertreter fest, dass der Kunde oder der vom Kunden benannte Skipper nicht über ausreichende Kenntnisse, Erfahrung und oder eine gültige Lizenz für die Navigation verfügt, stellt AT der Crew gegen Aufpreis einen professionellen Skipper zur Verfügung.
Lehnt der Kunde den gestellten Skipper ab, ist AT berechtigt, das Auslaufen zu untersagen, den Vertrag zu beenden und den vollständig bezahlten Betrag einzubehalten. Weiß der Kunde im Voraus, dass eine Yacht mit Skipper benötigt wird, muss er AT bereits bei der Buchung informieren. Auch bei einer Charter mit Skipper ist eine Kaution zu hinterlegen.
VERSICHERUNG DER YACHT
Die Yacht ist haftpflichtversichert. Eine Kaskoversicherung besteht in Höhe des im Versicherungsschein ausgewiesenen Fahrzeugwertes. Die Kasko deckt Schäden oberhalb der Kaution, nicht jedoch Schäden, die vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. AT haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden, anderer Passagiere und Crewmitglieder, ebenso wenig ist AT
für persönliche Gegenstände Dritter verantwortlich, die an Bord, im Firmenfahrzeug oder in den Büroräumen von AT zurückgelassen werden. Mit der Anzahlung und der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet der Kunde auf Schadensersatzansprüche gegenüber AT wegen Verlusts oder Beschädigung persönlicher oder dritter Gegenstände. Im Schadensfall ist AT umgehend zu informieren. Bei schwerwiegenden Vorfällen oder bei Beteiligung mehrerer Schiffe hat der Kunde das zuständige Hafenamt zu benachrichtigen und die für die Versicherung erforderlichen Unterlagen anzufordern.
Schäden, die dem Grunde nach durch die Versicherung gedeckt wären, aber nicht unverzüglich AT, den zuständigen Stellen und den Versicherern gemeldet werden oder für die nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, werden gemäß den Versicherungsbedingungen nicht anerkannt. In solchen Fällen haftet der Kunde vollumfänglich. Bei durch die Kasko gedeckten Schäden trägt der Kunde die Kosten gemäß den Kaskobedingungen nur bis zur Höhe der Kaution. Für alle Schäden an der Yacht und oder der Ausrüstung, die durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, sowie für den Verlust von Ausrüstungsteilen haftet der Kunde in voller Höhe.
Die Segel sind nicht versichert. Für Schäden an den Segeln trägt der Kunde die Kosten. Für normalen Verschleiß der Segel sowie für Segelschäden infolge eines Mastbruchs haftet der Kunde nicht. Eine Kautionsversicherung umfasst keine Schäden an den Segeln und keine Schäden am oder den Verlust des Beiboots und des Außenbordmotors. Sowohl die Kaution als auch eine ggf. abgeschlossene Kautionsversicherung decken jeweils nur einen einzelnen Schadenfall ab.
SCHÄDEN WÄHREND DER CHARTER
Für alle während der Charter auftretenden Mängel oder Schäden, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, haftet der Kunde finanziell. Vor Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen nimmt der Kunde Kontakt zu AT auf und stimmt die technische Machbarkeit und den Zahlungsmodus ab. Für Verluste oder Schäden, die während der Charter aufgrund normalen Verschleißes an der Yacht oder ihrer Ausrüstung entstehen, kommt AT finanziell auf. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch AT begonnen werden, um technische und finanzielle Aspekte festzulegen. Der Kunde zahlt die Reparatur vor Ort und bewahrt die Rechnungen auf, um bei Rückkehr zur Basis die vollständige Erstattung zu erhalten.
Der Kunde meldet AT jeden Defekt oder Schaden unverzüglich, unabhängig von der Ursache. Kann die AT Basis den Schaden nicht sofort vor Ort beheben, wird AT selbst tätig oder weist den Kunden an, einen Dritten mit der Behebung zu beauftragen. Vor einer Reparatur durch Dritte muss AT Art der Ausführung und Kosten freigeben. Nach der Freigabe der vereinbarten Kosten und der Ausführungsart durch AT ist der Kunde befugt, die Reparaturkosten im Namen von AT zu begleichen. Die bezahlte Rechnung ist aufzubewahren. Handelt es sich um einen alters oder verschleißbedingten Schaden oder Ausfall,
erstattet AT dem Kunden den bezahlten Betrag. Unautorisierte Reparaturen oder Änderungen an Ausrüstung und Inventar werden dem Kunden mit der Schlussrechnung belastet.
REKLAMATIONEN
Der Kunde hat das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn er mit der von AT oder der AT Basis erbrachten Leistung unzufrieden ist oder die Qualität der Leistung als unvollständig und oder unzureichend erachtet. Der Kunde kann eine angemessene Entschädigung nach der Rückkehr nur verlangen, wenn er bei der Ausschiffung eine schriftliche Beschwerde mit allen relevanten Unterlagen einreicht. Die Beschwerde muss spätestens bei der Ausschiffung schriftlich vorgelegt und sowohl vom Kunden als auch vom AT Vertreter unterzeichnet werden. Spätere Beschwerden können die Rechte des Kunden aus dem Chartervertrag beeinträchtigen. AT behält sich vor, nach Ablauf der genannten Frist eingehende oder unvollständig dokumentierte Beschwerden nicht zu berücksichtigen.
AT ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde eine schriftliche Entscheidung zu erteilen. AT ist berechtigt, die Bearbeitung um weitere 14 Tage zu verschieben, um die Beschwerde zu prüfen und alle notwendigen Informationen von direkt oder indirekt beteiligten Personen einzuholen. Die höchstmögliche Entschädigung pro Beschwerde kann dem Wert des beanstandeten Teils der Leistung entsprechen, umfasst jedoch nicht den bereits genutzten Teil der Charterzeit und kann nicht der vollen Chartergebühr entsprechen. Ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden besteht nur, wenn dieser auf vorsätzliches Handeln von AT zurückzuführen ist.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Ist der Kunde mit der Entscheidung von AT nicht zufrieden und kann keine gütliche, zufriedenstellende Lösung gefunden werden, steht ihm der Rechtsweg offen. Alle Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich beigelegt werden, werden vor dem Gericht in Zadar anhängig gemacht und unterliegen dem kroatischen Recht. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien vereinbart werden.
Angelina Tours d.o.o.
Kraljice Jelene 3
23210 Biograd, Kroatien
VAT: 20598733460