Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angelina Tours d.o.o. (nachfolgend AT) vermietet dem Kunden die Charteryacht für den vereinbarten Zeitraum gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Chartervertrag und gewährleistet, dass alle Charteryachten in einwandfreiem Zustand sind und die Technik ordnungsgemäß funktioniert. 

Die Person, die die Reservierung bestätigt oder die Anzahlung leistet (nachfolgend der Kunde), begründet damit ein Rechtsverhältnis zu AT und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche darin festgelegten Regelungen sind für den Kunden und für AT verbindlich. Diese Bedingungen bilden die Grundlage für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten zwischen dem Kunden und AT. 

 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  

Die Charterpreise sind in Euro in der aktuellen AT Preisliste ausgewiesen und enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 13 %. AT behält sich vor, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern. 

 Die Chartergebühr umfasst eine technisch einwandfreie und gereinigte Yacht mit vollem Kraftstofftank, die Unterbringung an Bord und die Nutzung der Ausrüstung, Haftpflicht- und Kaskoversicherung, Unfallversicherung für die Crew, den Liegeplatz im Basishafen, die Fahrterlaubnis für die Republik Kroatien sowie den Internetzugang. 

 Nicht enthalten sind Liege- und sonstige Hafengebühren während der Charter, Treibstoffkosten, zusätzliche Leistungen in den AT Basen einschließlich Verbrauchsmaterialien, Parkgebühren für Fahrzeuge sowie eine Krankenversicherung für die Crew.  

Der Kunde hat innerhalb von sieben (7) Tagen nach Reservierungsbestätigung die Anzahlung, also den ersten Teilbetrag gemäß Buchungsbestätigung, zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens fünfundvierzig (45) Tage vor Charterbeginn zu begleichen. 

Angelina Tours d.o.o. bietet zwei Zahlungsmodelle an: 

  • Modell 1 

25 % Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Reservierungsbestätigung 

weitere 25 % Zahlung nach fünfundvierzig (45) Tagen ab Reservierungsbestätigung 

die verbleibenden 50 % spätestens fünfundvierzig (45) Tage vor Mietbeginn 

  • Modell 2: 100 % Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Reservierungsbestätigung 

Für Reservierungen, die innerhalb von drei (3) Monaten vor Mietbeginn bestätigt werden, gilt ein Rabatt von 1 % 

Für Reservierungen, die zwischen drei (3) und sechs (6) Monaten vor Mietbeginn bestätigt werden, gilt ein Rabatt von 2 % 

Für Reservierungen, die sechs (6) oder mehr Monate vor Mietbeginn bestätigt werden, gilt ein Rabatt von 5 % 

Bei Reservierungen, die weniger als 20 Tage vor Mietbeginn bestätigt werden, beträgt die Zahlungsfrist 48 Stunden. Bei Reservierungen innerhalb von 10 Tagen beträgt die Zahlungsfrist 24 Stunden. 

 Die Übergabe der Yacht an den Kunden erfolgt ausschließlich, wenn sämtliche fälligen Zahlungen an Angelina Tours d.o.o. geleistet wurden. 

 ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DER RESERVIERUNG 

 Wünscht der Kunde eine Änderung der Charterkonditionen oder eine Stornierung der Reservierung, hat dies schriftlich per E Mail an 

storno@angelina.hr 

  • Kostenfreie Stornierung mit Rückerstattung für alle Reservierungen, die mindestens drei (3) Monate vor Mietbeginn storniert werden und deren Charter im März, April oder Mai startet, sowie kostenfreie Stornierung sechs (6) Monate vor Mietbeginn für Reservierungen mit Charterbeginn im Juni, Juli, August, September, Oktober und November. 
  • Für Stornierungen außerhalb dieser Fristen fallen Stornogebühren an, deren Höhe sich nach den in der Reservierungsbestätigung festgelegten Fälligkeiten richtet. 

Bei einer derartigen Stornierung oder bei Stornierung aufgrund verspäteter Zahlung entspricht die Stornogebühr dem bereits bezahlten Betrag und wird von Angelina Tours d.o.o. vollständig einbehalten. 

  • Bei einer kostenfreien Stornierung (3 bzw. 6 Monate vor Mietbeginn) behält sich Angelina Tours d.o.o. vor, derselben Person im selben Zeitraum nicht dasselbe Boot oder dasselbe Modell erneut zu vermieten. 

 EINSCHIFFUNG (Check in) 

Bei der Übernahme der Yacht führt der Kunde eine vollständige Besichtigung durch und unterzeichnet das Übergabeprotokoll als Bestätigung, dass keine Schäden festgestellt wurden, auch nicht am Unterwasserschiff. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde zudem, dass ihm die Hausordnung bekannt ist. Diese ist auf der Online Seite von AT sowie in den Unterlagen jeder Yacht verfügbar. 

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einschiffung eine Kaution an AT zu leisten, um eventuelle Schäden oder Verluste abzudecken, die nicht durch die Versicherung der Yacht gedeckt sind. Die Kaution kann in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden. Auf dem POS Terminal erfolgt automatisch eine Vorautorisierung. 

Die Kaution wird in voller Höhe erstattet, sobald das Basisteam von AT bestätigt hat, dass die Yacht fristgerecht und am vereinbarten Ort zurückgegeben wurde, dass sie sauber ist (Einhaltung der Hausordnung) und sich in gutem Zustand befindet, der Kraftstofftank voll ist und der Skipper das Rückgabeprotokoll unterzeichnet hat, in dem bestätigt wird, dass keine Schäden an der Yacht und oder ihrer Ausrüstung vorliegen und keine Umstände bestehen, aus denen Dritte Ansprüche ableiten könnten. 

Sind Schäden durch die Versicherung gedeckt und übersteigen die Reparaturkosten den Kautionsbetrag, behält AT beziehungsweise die zuständige Basis die gesamte Kaution ein und stellt dem Kunden die entsprechende Rechnung aus. Nimmt der Kunde die Yacht nicht innerhalb von 24 Stunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt und Ort ohne vorherige Mitteilung in Empfang, behält sich AT das Recht vor, den Vertrag zu beenden. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber dem Unternehmen sind ausgeschlossen. 

Eine Haftung von AT über den vereinbarten Charterpreis hinaus sowie für sonstige Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen. Bei der Einschiffung hat der Kunde die Yacht und ihre Ausrüstung sorgfältig zu prüfen und zu bestätigen, dass der Zustand von Inventar und Ausrüstung dem Übergabeprotokoll entspricht. 

Beanstandungen zum Zustand der Yacht oder der Ausrüstung sind vom Kunden vor der Übernahme schriftlich einzureichen. AT übernimmt keine Haftung für Ansprüche oder Preisnachlässe aufgrund verborgener Mängel der Yacht und oder der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Einschiffung sowie für Mängel und Ausfälle, die nach der Einschiffung auftreten und von AT nicht vorhersehbar oder verhinderbar waren. 

Bei der Einschiffung befinden sich alle gültigen Schiffsdokumente sowie weitere Unterlagen aus der Schiffsmappe an Bord. Der Kunde verpflichtet sich, diese Dokumente sorgfältig zu verwahren und sie bei der Ausschiffung zurückzugeben. Beanstandungen hinsichtlich der erhaltenen Dokumente sind vor der Übernahme schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Einschiffung übernommenen Schiffsdokumente mitzuführen, sie bei Kontrollen auf See vorzuweisen und sie bei der Rückgabe an der Rezeption zu übergeben. 

Rückgabe der Yacht (Checkout) 

Der Kunde verpflichtet sich, die Yacht im vertraglich festgelegten Zielhafen am Abend vor dem letzten Tag der vereinbarten Charter zurückzuführen, spätestens bis 18:00 Uhr. Am letzten Chartertag ist das Boot bis spätestens 08:30 Uhr zu verlassen. 

Der Kunde entsorgt seinen eigenen Müll an den dafür vorgesehenen Stellen in der Marina. Die Yacht ist in ordentlichem Zustand zurückzugeben, der Müll ist entsorgt und das Geschirr gespült. Bei starker Verschmutzung, Vernachlässigung des Eigentums oder Verstößen gegen die Bordordnung kann eine Schadenpauschale berechnet werden. 

Sollte während der Charter aus irgendeinem Grund kein sicheres Weitersegeln möglich sein oder eine Verzögerung bei der Rückgabe der Yacht unvermeidbar sein, ist wie folgt zu verfahren. 

Der Kunde informiert umgehend den Stützpunktleiter und AT und ersucht um weitere Anweisungen. Ungünstige Wetterbedingungen rechtfertigen keine verspätete Rückkehr. 

Bei einer Verspätung, die nicht auf einen technischen Defekt der Yacht zurückzuführen ist, können dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten sowie etwaige Folgeschäden in Rechnung gestellt werden. 

Wird die Yacht in einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zielhafen zurückgegeben, trägt der Kunde die Kosten für die Überführung in den vereinbarten Hafen, etwaige Vertragsstrafen wegen verspäteter Rückgabe sowie alle Schäden, die durch die Überführung entstehen und nicht von der Versicherung gedeckt sind. 

AT beziehungsweise die autorisierte Basis ist berechtigt, sämtliche durch Verspätung oder Überführung entstehenden Kosten vorrangig aus der Kaution zu begleichen. Übersteigen die Kosten die hinterlegte Kaution, ist der Kunde verpflichtet, die Differenz zum tatsächlichen Aufwand auszugleichen. 

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Mangel oder Schaden dem Vertreter von AT zu melden. Befindet sich der Schaden unterhalb der Wasserlinie oder ist dies zu vermuten, ist eine detaillierte Inspektion erforderlich, entweder durch professionelle Taucher oder mittels Kran. Über die Art der Begutachtung entscheidet der Vertreter von AT. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde. 

Der Kunde erklärt und verpflichtet sich: 

Die vollständige Crewliste mit vollständigem Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Nummer eines gültigen Ausweisdokuments und für den Skipper eine aktuell gültige Skipperlizenz spätestens zwei Wochen vor Charterbeginn an AT zu übermitteln. 

Im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein. Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit Verlust oder Diebstahl von Dokumenten während der Charter. 

Sämtliche schriftlichen Unterlagen an Bord sorgfältig zu lesen. 

Sicher und verantwortungsbewusst zu segeln, niemals unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, und sämtliche Ausrüstung mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. 

Nur innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer zu segeln. Fahrten außerhalb sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch AT sowie den erforderlichen Unterlagen zulässig. 

Nur bei sicheren Wetterverhältnissen und guter Sicht zu fahren und gefährliche Gebiete zu meiden. 

Die Fahrt stets den Wetterbedingungen und den Fähigkeiten der Crew anzupassen. 

Den Hafen oder Ankerplatz nicht zu verlassen, wenn die Yacht oder sicherheitsrelevante Ausrüstung nicht funktionsfähig ist. 

Den Hafen nicht zu verlassen, wenn die Hafenbehörde ein Auslaufverbot verhängt hat oder wenn die Treibstoffvorräte nicht ausreichen. 

Die Personenzahl an Bord auf die für diesen Yachttyp zugelassene Maximalzahl zu beschränken und sicherzustellen, dass ausschließlich die in der Crewliste eingetragenen Personen an Bord sind. 

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AT nicht an Regatten oder Wettfahrten teilzunehmen. 

Kein anderes Fahrzeug zu schleppen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass die gecharterte Yacht abgeschleppt werden muss. 

Der Beendigung des Chartervertrags zuzustimmen, falls ein Crewmitglied oder Passagier geltendes Recht oder Vorschriften der Republik Kroatien verletzt. AT übernimmt in diesem Fall die Verfügungsgewalt über die Yacht. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. AT haftet nicht für Rechtsverstöße des Kunden oder anderer Personen an Bord. Der Kunde übernimmt hierfür die volle Verantwortung. 

Die finanzielle Verantwortung für jede Haftung von AT gegenüber Dritten zu übernehmen, soweit diese auf Fahrlässigkeit oder Unterlassung des Kunden oder seiner Crew zurückzuführen ist. 

Die Verantwortung für Verstöße gegen Navigationsregeln oder sonstige Gesetze und Vorschriften während der Vertragslaufzeit zu übernehmen. Diese Verantwortung endet nicht mit der Beendigung des Chartervertrags oder der Charterzeit. 

 AT und die Basis von AT bei einer Havarie, einem Unfall oder einem Schaden an der Yacht umgehend zu benachrichtigen, das Ereignis zu dokumentieren, den Vorfall beim nächstgelegenen Hafenamt zu registrieren und einen bestätigten Bericht vom Hafenmeister, Arzt oder einer sonst zuständigen Behörde anzufordern. 

AT und die Basis von AT bei Störungen oder Ausfällen der Yacht oder ihrer Ausrüstung aufgrund normalen Verschleißes unverzüglich zu informieren. AT ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung zu beheben. Erfolgt die Behebung innerhalb dieser Frist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Notfalltelefonnummern zur Schadensmeldung finden sich in der Yachtdokumentation. 

Die volle finanzielle Verantwortung für Schäden zu übernehmen, die durch Fahrlässigkeit oder Unterlassung entstehen, nicht von der Versicherung gedeckt sind und für die AT gegenüber Dritten haftet. 

Bei Verlust der Yacht oder ihrer Ausrüstung, mangelnder Seetüchtigkeit, Beschlagnahme oder bei behördlich oder durch Dritte verhängten Fahrtbeschränkungen AT sowie die zuständigen Behörden umgehend zu benachrichtigen. In solchen Fällen fordert der Kunde eine Kopie des Polizeiberichts an. 

Die volle Verantwortung zu übernehmen, falls die Yacht aufgrund unbefugter oder illegaler Handlungen während der Charterzeit von den zuständigen Behörden beschlagnahmt wird, zum Beispiel wegen kommerzieller Fischerei oder der Entwendung von Artefakten vom Meeresboden. 

Die Verantwortung für eine gravierende Meeresverschmutzung zu übernehmen, sei es beim Bunkern oder durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen. 

Tiere, zum Beispiel Katzen oder Hunde, sind nur nach vorheriger Absprache mit AT an Bord erlaubt und werden gemäß der Preisliste von AT zusätzlich berechnet. 

Die Verantwortung für Handlungen und Unterlassungen sämtlicher laut Passagierliste an Bord befindlicher Personen sowie für nicht registrierte, vom Kunden zugelassene Personen zu übernehmen. 

Der Kunde trägt die volle zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für Handlungen entgegen den vereinbarten Pflichten. 

Befugnisse des Skippers 

Übernimmt der Kunde die Funktion des Skippers, muss er die für die sichere Führung der Yacht erforderliche Befähigung und Erfahrung besitzen sowie eine gültige Lizenz für das Führen von Sportbooten auf See und ein GMDSS Funkzeugnis. Verfügt der Kunde nicht über die erforderliche Befähigung, Erfahrung oder Lizenzen, gewährleistet er, dass ein entsprechend qualifiziertes Crewmitglied die Yacht führt. 

AT behält sich vor, vom Kunden oder vom benannten Skipper einen Nachweis der seemännischen Befähigung und Praxis auf See im Beisein eines Vertreters von AT zu verlangen. Die hierfür benötigte Zeit ist Bestandteil der vereinbarten Charterdauer. Stellt der Vertreter von AT fest, dass der Kunde oder der von ihm benannte Skipper nicht über ausreichende Befähigung, Erfahrung oder eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, stellt AT der Crew einen professionellen Skipper gegen Aufpreis. 

Lehnt der Kunde den eingesetzten Skipper ab, ist AT berechtigt, das Auslaufen zu untersagen, den Vertrag zu beenden und den vollständig bezahlten Betrag einzubehalten. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung. Ist bereits bei Buchung absehbar, dass eine Yacht mit Skipper benötigt wird, muss der Kunde AT darüber informieren. Auch bei einer Charter mit Skipper ist eine Kaution zu hinterlegen. 

SCHIFFSVERSICHERUNG 

Das Schiff verfügt über eine Haftpflichtversicherung für Drittschäden, eine gesetzlich vorgeschriebene Deckung. Eine Kaskoversicherung besteht in Höhe des im Versicherungsschein ausgewiesenen Werts des Schiffes. Die Kasko deckt Schäden, die den Betrag der Kaution übersteigen. Durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden sind ausgeschlossen. AT haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden sowie anderer Mitreisender und Crewmitglieder, ebenso wenig haftet AT

für persönliche Gegenstände Dritter, die an Bord, im Firmenfahrzeug oder in den Büros von AT zurückgelassen werden. Mit der Anzahlung und der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche gegen AT wegen Verlusts oder Beschädigung eigener oder fremder Effekten. Tritt ein Verlust oder Schaden ein, ist AT unverzüglich zu informieren. Bei gravierenden Ereignissen oder wenn mehrere Schiffe beteiligt sind, informiert der Kunde das zuständige Hafenamt und fordert die für den Versicherer erforderlichen Unterlagen an. 

 

Schäden, die AT, den zuständigen Stellen und dem Versicherer nicht unverzüglich gemeldet wurden und für die nicht sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, werden gemäß den Versicherungsbedingungen nicht anerkannt. In diesen Fällen trägt der Kunde die volle Verantwortung. Bei einem durch die Versicherung gedeckten Schaden am Schiff übernimmt der Kunde die Kosten gemäß den Bedingungen der Kaskoversicherung nur bis zur Höhe der Kaution. Für alle durch den Kunden oder seine Mitreisenden verursachten Schäden am Schiff und an der Ausrüstung sowie für den Verlust einzelner Ausrüstungsteile oder deren unsachgemäße Nutzung haftet der Kunde in voller Höhe. 

Die Segel sind nicht versichert. Für dadurch entstehende Kosten haftet der Kunde. Normale Abnutzung der Segel sowie Schäden an den Segeln infolge eines Mastbruchs gehen nicht zu Lasten des Kunden. Eine Kautionsversicherung umfasst keine Schäden an den Segeln und keine Schäden oder Verluste des Beiboots oder des Außenbordmotors. Die Kaution sowie eine hierfür abgeschlossene Kautionsversicherung decken jeweils nur einen einzelnen Schadensfall. 

SCHÄDEN WÄHREND DER CHARTERZEIT 

Für alle während der Charterzeit auftretenden Mängel oder Schäden am Schiff, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, haftet der Kunde. Vor Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen setzt sich der Kunde mit AT in Verbindung, um die technische Machbarkeit und die Zahlungsmodalitäten abzustimmen. Für Schäden, die während der Charterzeit durch normale Abnutzung am Schiff oder an der Ausrüstung entstehen, trägt AT die Kosten. Vor Beginn einer Reparatur holt der Kunde die Zustimmung von AT ein, sowohl hinsichtlich der technischen Durchführung als auch der Kosten. Der Kunde begleicht die Reparatur vor Ort und bewahrt die Belege auf. Nach Rückkehr zur Basis erfolgt die vollständige Erstattung. 

Der Kunde meldet AT jeden Mangel und jeden Schaden umgehend, unabhängig von der Ursache. Kann die Basis von AT nicht unverzüglich vor Ort sein und den Schaden beheben, veranlasst AT selbst die Behebung oder weist den Kunden an, einen geeigneten Dritten zu beauftragen. Vor einer Reparatur durch Dritte bestätigt AT die Art der Durchführung und die voraussichtlichen Kosten. Nach dieser Bestätigung ist der Kunde bevollmächtigt, die Rechnung im Namen von AT zu begleichen. Die bezahlte Rechnung ist aufzubewahren. Beruht der Schaden oder Ausfall auf Alterung oder Verschleiß des Schiffes, 

erstattet AT dem Kunden die verauslagten Beträge. Nicht autorisierte Reparaturen oder Änderungen an Ausrüstung und Inventar werden dem Kunden in der Endabrechnung belastet. 

BESCHWERDEN 

Der Kunde ist berechtigt, eine Beschwerde einzureichen, wenn er mit den von AT oder der Basis von AT erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder die Qualität als unvollständig oder mangelhaft empfindet. Eine angemessene Entschädigung kann nur nach Rückkehr verlangt werden und nur dann, wenn spätestens beim Check-out des Schiffes eine schriftliche, mit allen Nachweisen versehene Beschwerde vorgelegt wird. Die Beschwerde muss beim Check-out schriftlich erstellt und sowohl vom Kunden als auch von einem Vertreter von AT unterzeichnet werden. Nachträglich erhobene Beschwerden können die Rechte des Kunden aus dem Chartervertrag beeinträchtigen. AT behält sich vor, Beschwerden, die nach Ablauf der genannten Frist eingehen oder unvollständig dokumentiert sind, nicht zu berücksichtigen. 

AT erteilt die schriftliche Entscheidung zur Beschwerde innerhalb von spätestens 14 Tagen nach deren Eingang. Zur Sachverhaltsaufklärung und Einholung der erforderlichen Informationen bei unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen kann AT die Entscheidung um weitere 14 Tage hinausschieben. Die maximale Entschädigung pro Beschwerde entspricht höchstens dem Wert des beanstandeten Leistungsteils. Bereits genutzte Chartertage sind davon ausgeschlossen. Eine Erstattung kann nicht dem vollständigen Charterpreis entsprechen. Ein Anspruch auf immaterielle Schäden besteht nicht, es sei denn, AT hat vorsätzlich gehandelt. 

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN 

Ist der Kunde mit der Entscheidung von AT nicht einverstanden und lässt sich keine gütliche Lösung finden, steht ihm der Rechtsweg offen. Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich beigelegt werden, fallen in die Zuständigkeit des Gerichts in Zadar und unterliegen kroatischem Recht. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn beide Parteien zustimmen. 

Angelina Tours d.o.o.
Kraljice Jelene 3
23210 Biograd, Kroatien
USt-IdNr.: 20598733460

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