Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angelina Tours d.o.o. (im Folgenden AT genannt), mit Sitz in Kraljice Jelene 3, 23210 Biograd, Kroatien, USt-IdNr.: 20598733460, vermietet gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Chartervertrag das Charterfahrzeug an den Kunden für den vereinbarten Charterzeitraum und garantiert, dass alle Charterfahrzeuge in gutem Zustand und ihre Maschinen in einwandfreiem Betriebszustand sind.

Die Person, die die Reservierung bestätigt oder die Anzahlung leistet (im Folgenden als Kunde bezeichnet), geht eine rechtliche Beziehung mit AT ein und akzeptiert damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alles, was durch diese Bedingungen definiert ist, stellt eine rechtliche Verpflichtung für den Kunden und AT dar. Diese Bedingungen bilden die Grundlage für die Lösung von Streitigkeiten, die zwischen dem Kunden und AT entstehen können.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Charterpreise sind in Euro gemäß der aktuellen AT-Preisliste angegeben und beinhalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 13%. AT behält sich das Recht vor, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Die Chartergebühr umfasst ein technisch einwandfreies, sauberes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank; die Unterbringung an Bord und die Nutzung der Ausrüstung des Fahrzeugs, obligatorische und umfassende Versicherung, Unfallversicherung für die Crew, Liegeplatz in der Basismarina, eine Fahrgenehmigung für die Navigation in der Republik Kroatien und die Internetverbindung.

Die Chartergebühr umfasst nicht die Kosten für Liegeplätze oder andere Hafengebühren während des Charterzeitraums, Kraftstoffkosten, zusätzliche Dienstleistungen in AT-Basen und deren Verbrauchsmaterialien, Parkgebühren und Krankenversicherung für die Crew.

Der Kunde muss innerhalb von 7 Tagen nach der Reservierungsbestätigung eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags des vereinbarten Preises leisten. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag des Gesamtbetrags spätestens 30 Tage vor Beginn des Charterzeitraums zu zahlen.

Der Kunde kann das Fahrzeug nur übernehmen, wenn alle erforderlichen Zahlungen geleistet wurden.

ÄNDERUNGEN ODER STORNIERUNG DER RESERVIERUNG

Wenn der Kunde die Charterbedingungen ändern oder die Reservierung stornieren möchte, muss dies schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen.

Wenn der Kunde die Reservierung schriftlich storniert, behält sich AT das Recht vor, die folgenden Stornogebühren zu erheben:

  • Im Falle einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Beginn des Charterzeitraums erhebt AT 50% der Chartergebühr.
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Charterzeitraums erhebt AT 100% der Chartergebühr.
  • Im Falle einer Stornierung nach dem Check-in behält AT 100% der Chartergebühr ein und berechnet dem Kunden alle durch die Stornierung entstandenen Kosten.

Wenn der Kunde in der Lage ist, einen neuen Mietkunden für denselben Charterzeitraum und unter denselben Bedingungen zu finden, behält sich AT das Recht vor, alle durch die Änderung entstandenen Verwaltungs- und Manipulationskosten zu berechnen.

Falls der Kunde die Reservierung aus objektiven Gründen (Todesfall in der Familie oder schwere Krankheit) stornieren muss, ist AT nicht verpflichtet, den gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Wenn der Kunde das Fahrzeug im selben Zeitraum mietet, organisiert AT den Charter auf einem anderen geeigneten Fahrzeug für das nächste passende Datum oder für die nächste Saison, d.h. AT stellt eine Gutschrift aus, die im vereinbarten Zeitraum verwendet werden kann.

Die Gutschrift wird unter Berücksichtigung der Differenz zwischen der stornierten Reservierung und der später bestätigten Reservierung für dasselbe Fahrzeug und im selben Zeitraum berechnet. AT berechnet die Kosten für die Erstellung der Gutschrift in Höhe von 100 EURO. AT haftet nicht für Schäden im Falle von Reservierungsänderungen oder Stornierungen aufgrund von Situationen wie Krieg, Aufruhr, Streiks, terroristischen Aktivitäten, außergewöhnlichen sanitären Bedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffen lokaler Behörden usw.

EINSCHIFFUNG (CHECK-IN)

Bei der Übernahme des Fahrzeugs führt der Kunde eine vollständige Inspektion des Fahrzeugs durch und unterschreibt die Check-in-Liste als Bestätigung, dass bei dieser Gelegenheit keine Schäden am Fahrzeug aufgetreten sind, einschließlich des Unterwasserteils des Fahrzeugs. Durch die Unterzeichnung der Check-in-Liste bestätigt der Kunde auch, dass er mit den Hausregeln vertraut ist, die auf der Online-Seite von AT sowie in den Dokumenten jedes Fahrzeugs verfügbar sind.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einschiffung eine Kaution an AT zu zahlen, um Schäden oder Verluste abzudecken, die während des Charters auftreten können und nicht durch die Versicherung des Fahrzeugs abgedeckt sind. Die Kaution ist in bar oder per Kreditkarte über ein POS-Gerät zu zahlen, das automatisch eine Vorautorisierung vornimmt.

Die Kaution wird dem Kunden vollständig zurückerstattet, sobald das Basispersonal von AT bestätigt hat, dass das Fahrzeug pünktlich und am vereinbarten Ort zurückgegeben wurde, dass das Fahrzeug sauber ist (Einhaltung der Hausregeln) und sich in gutem Zustand mit vollem Kraftstofftank befindet, und nach Unterzeichnung der Check-out-Liste durch den Skipper, die die Bestätigung enthält, dass keine Schäden am Fahrzeug und/oder seiner Ausrüstung aufgetreten sind oder Situationen, aufgrund derer Dritte Schadenersatzansprüche geltend machen könnten.

Im Falle von Schäden, die durch die Versicherungspolice abgedeckt sind und deren Reparaturkosten die Höhe der Kaution übersteigen, behält AT bzw. die autorisierte Basis die gesamte Kaution ein und stellt dem Kunden die entsprechende Rechnung aus. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Zeit und dem vereinbarten Ort ohne vorherige Benachrichtigung übernimmt, behält sich AT das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, ohne dass der Kunde weitere Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen kann.

Die Haftung von AT für Beträge, die den vereinbarten Charterpreis übersteigen, und für andere Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen. Bei der Einschiffung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug und seine Ausrüstung sorgfältig zu inspizieren und zu bestätigen, dass der Zustand des Inventars und der Ausrüstung mit der Check-in-Liste übereinstimmt.

Der Kunde muss alle Beschwerden über den Zustand des Fahrzeugs oder der Ausrüstung schriftlich vor der Übernahme des Fahrzeugs einreichen. AT übernimmt keine Haftung für Ansprüche oder Preisnachlässe, die sich aus versteckten Mängeln und Defekten des Fahrzeugs und/oder der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Einschiffung und der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs sowie für Mängel und Ausfälle, die nach der Einschiffung auftreten können und die von AT nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnten, ergeben.

Bei der Einschiffung des Kunden verfügt das Fahrzeug über alle gültigen Dokumente sowie andere Anhänge aus dem Fahrzeugordner. Der Kunde verpflichtet sich, besonders gut auf die genannten Dokumente zu achten und sie bei der Ausschiffung zurückzugeben. Jede Beschwerde über die erhaltenen Dokumente muss der Kunde schriftlich vor der Übernahme des Fahrzeugs einreichen. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Einschiffung erhaltenen Fahrzeugdokumente aufzubewahren und sie im Falle einer Inspektion auf See vorzulegen und sie bei der Ausschiffung an der Rezeption zurückzugeben.

RÜCKGABE DES SCHIFFES (CHECK-OUT)

Der Kunde verpflichtet sich, das Schiff im vertraglich festgelegten Zielhafen am Abend vor dem letzten Tag der vereinbarten Charterperiode, spätestens bis 18:00 Uhr, zurückzugeben und das Boot am letzten Miettag nicht später als 08:30 Uhr zu verlassen.

Der Kunde entsorgt seinen eigenen Abfall an der dafür vorgesehenen Stelle in der Marina. Der Kunde ist verpflichtet, das Schiff in gutem Zustand zurückzugeben (Müll entsorgen, Geschirr spülen). Bei Verschmutzung des Schiffes (Vernachlässigung des Eigentums) und Nichteinhaltung der Hausordnung wird eine Schadensersatzforderung erhoben.

Falls während der Charterperiode das Segeln aus irgendeinem Grund nicht möglich ist und/oder eine Verzögerung bei der Rückgabe des Schiffes unvermeidlich ist, muss der Kunde den Basismanager und AT informieren und weitere Anweisungen anfordern. Ungünstige Wetterbedingungen können keine Verzögerungen bei der vereinbarten Rückgabe des Schiffes rechtfertigen.
Im Falle einer Verzögerung, die nicht durch technische Mängel am Schiff verursacht wurde, kann der Kunde belastet werden, ebenso wie für Folgeschäden, die durch die Verzögerung verursacht wurden.

Falls die Rückgabe des Schiffes in einem anderen Hafen erfolgt und nicht in dem als Zielhafen vereinbarten, haftet der Kunde für die Kosten der Überführung des Schiffes zum vereinbarten Zielhafen, eine Strafgebühr für die verspätete Rückgabe, falls vorhanden, und für Schäden, die durch die Überführung entstanden sind und nicht durch die Versicherung des Schiffes gedeckt sind, sowie für Schäden, die möglicherweise während der Überführung des Schiffes entstanden sind.

AT bzw. die autorisierte Basis ist berechtigt, alle Kosten, die durch Verzögerung oder Überführung des Schiffes entstehen, in erster Linie von der Kaution abzuziehen. Übersteigen die Kosten den Betrag der Kaution, ist der Kunde verpflichtet, den fehlenden Betrag zwischen der gezahlten Kaution und den tatsächlichen Kosten zu begleichen.

Der Kunde ist verpflichtet, den AT-Vertreter über Mängel oder Schäden zu informieren. Befindet sich der Schaden unterhalb der Wasserlinie oder wird angenommen, dass er sich unterhalb der Wasserlinie des Schiffes befindet, ist eine detaillierte Inspektion des Schiffes erforderlich, entweder durch den Einsatz professioneller Taucher oder mit einem Schiffskran. Der AT-Vertreter entscheidet über die Art der Inspektion und der Kunde trägt die damit verbundenen Kosten.

Der Kunde erklärt sich einverstanden und erklärt:

  • die vollständige Besatzungsliste mit vollständigem Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Nummer des gültigen Ausweisdokuments und für den Skipper einen aktuell gültigen Skipperführerschein spätestens 2 Wochen vor Beginn der Charterperiode an AT zu senden.
  • im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein. Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit Verlust oder Diebstahl von Dokumenten während der Charterperiode;
  • alle schriftlichen Unterlagen an Bord sorgfältig zu lesen;
  • sicher und verantwortungsbewusst zu segeln und niemals unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie alle Ausrüstungen und Geräte mit gebührender Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu behandeln.
  • nur innerhalb der Territorialgewässer Kroatiens zu segeln. Das Segeln außerhalb der Territorialgewässer Kroatiens ist nur mit einer von AT unterzeichneten Genehmigung sowie anderen erforderlichen und damit verbundenen Dokumenten gestattet;
  • nur bei sicheren Wetterbedingungen und guter Sicht zu segeln und gefährliche Gebiete zu vermeiden;
  • das Segeln an die Wetterbedingungen und die Fähigkeiten der Besatzung anzupassen;
  • den Hafen oder Ankerplatz niemals zu verlassen, wenn das Schiff oder seine für die Sicherheit der Navigation wesentliche Ausrüstung nicht funktionsfähig ist;
  • den Hafen niemals zu verlassen, wenn die Hafenbehörden ein Segelverbot verhängt haben, d.h. ein Abfahrtsverbot erlassen haben oder bei unzureichenden Kraftstoffvorräten;
  • die Anzahl der Personen an Bord auf die für diesen Schiffstyp vorgesehene Anzahl zu beschränken und sicherzustellen, dass nur Personen auf der Besatzungsliste an Bord erlaubt sind;
  • nicht an Regatten oder Rennen teilzunehmen, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung von AT einzuholen;
  • kein anderes Schiff zu schleppen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Situation zu vermeiden, in der ein gechartertes Schiff geschleppt werden muss;
  • zu akzeptieren, den Chartervertrag zu kündigen, wenn ein Besatzungsmitglied oder Passagier gegen geltendes Recht und/oder Vorschriften der Republik Kroatien verstößt; AT übernimmt die Autorität über das Schiff und der Kunde bleibt ohne Anspruch auf Entschädigung. AT haftet nicht für Verstöße gegen das Gesetz oder die Vorschriften, die vom Kunden oder einer Person an Bord begangen wurden, und der Kunde übernimmt die volle Verantwortung.
  • die finanzielle Verantwortung für jegliche Haftung zu übernehmen, die AT gegenüber Dritten hat und die auf Fahrlässigkeit oder Unterlassung des Kunden oder der Chartergesellschaft zurückzuführen ist;
  • die Verantwortung für Verstöße gegen Navigationsregeln oder andere Gesetze und Vorschriften während der Vertragslaufzeit zu übernehmen, welche Verantwortung nicht mit der Beendigung des Chartervertrags oder der Charterperiode erlischt;
  • AT und die AT-Basis unverzüglich über jegliche Panne, Unfall oder Schaden am Schiff zu informieren, sicherzustellen, dass das Ereignis aufgezeichnet wird, den Vorfall beim nächstgelegenen Hafenamt zu registrieren und einen verifizierten Bericht vom Hafenmeister, Arzt oder einer anderen zuständigen Behörde anzufordern;
  • AT und die AT-Basis unverzüglich über jegliche Panne oder Ausfall des Schiffes oder seiner Ausrüstung zu informieren, die durch normalen Verschleiß verursacht wurde. AT ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung zu beheben. Falls AT den Mangel innerhalb dieser Frist behebt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Notrufnummern für die Mängelanzeige finden sich in der Schiffsdokumentation.
  • die volle finanzielle Verantwortung für jegliche Schäden zu übernehmen, die durch Fahrlässigkeit oder Unterlassung verursacht wurden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind und für die AT gegenüber Dritten haftet;
  • AT und die zuständigen Behörden unverzüglich zu benachrichtigen, falls das Schiff oder seine Ausrüstung verschwunden ist, das Schiff nicht mehr seetüchtig ist, das Schiff beschlagnahmt wird oder die Regierung oder Dritte Kreuzfahrtbeschränkungen auferlegen. In solchen Fällen wird der Kunde eine Kopie des Polizeiberichts anfordern;
  • die volle Verantwortung im Falle der Beschlagnahme des Schiffes durch die zuständigen staatlichen Behörden aufgrund unbefugter oder illegaler Handlungen (kommerzieller Fischfang, Diebstahl von Artefakten vom Meeresboden usw.) während der Charterperiode zu übernehmen;
  • die Verantwortung im Falle einer schweren Verschmutzung des Meeres während des Betankens oder aufgrund unsachgemäßer Abfallentsorgung zu übernehmen;
  • Haustiere (Katzen, Hunde usw.) und Tiere sind nur an Bord erlaubt, wenn dies zuvor mit AT vereinbart wurde und werden gemäß der Preisliste von AT zusätzlich berechnet;
  • die Verantwortung für alle Handlungen oder Unterlassungen von Passagieren an Bord gemäß der registrierten Passagierliste sowie für alle anderen Personen, die nicht registriert sind, aber vom Kunden an Bord erlaubt wurden, zu übernehmen.

Der Kunde trägt die volle materielle und strafrechtliche Verantwortung für Handlungen, die den vereinbarten Verpflichtungen zuwiderlaufen.

BEFUGNISSE DES SKIPPERS

Der Kunde, der die Funktion des Skippers übernimmt, muss die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten besitzen, um das Schiff sicher zu navigieren, sowie eine Lizenz für das Segeln auf hoher See und eine GMDSS-Funkbetriebszeugnis. Wenn der Kunde nicht über die erforderlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Lizenzen zur Navigation des Schiffes verfügt, garantiert er, dass das Schiff von einem Mitglied seiner Besatzung betrieben wird, das über solche Qualifikationen verfügt.

AT behält sich das Recht vor, den Kunden oder den ernannten Skipper des Schiffes aufzufordern, seine/ihre Kompetenz und Fähigkeiten auf See in Anwesenheit des AT-Vertreters zu demonstrieren. Die für die Demonstration erforderliche Zeit ist Teil der vereinbarten Charterperiode. Wenn der AT-Vertreter während der Demonstration feststellt, dass der Kunde oder der vom Kunden ernannte Skipper nicht über ausreichende Kompetenz, Erfahrung und/oder eine gültige Lizenz für die Navigation verfügt, stellt AT der Besatzung einen offiziellen Skipper gegen Aufpreis zur Verfügung.

Wenn der Kunde sich weigert, den ernannten Skipper zu akzeptieren, behält sich AT das Recht vor, die Abfahrt des Schiffes zu untersagen, den Vertrag zu kündigen und den vollen gezahlten Betrag einzubehalten. In diesen Fällen werden keine gezahlten Beträge zurückerstattet. Wenn der Kunde im Voraus weiß, dass ein Skipper benötigt wird, muss er AT bei der Buchung informieren. Die Kaution ist erforderlich, wenn ein Schiff mit Skipper gechartert wird.

VERSICHERUNG DES SCHIFFES

Das Schiff ist mit einer Haftpflichtversicherung für Drittschäden (Pflichtversicherung) ausgestattet. Eine umfassende Versicherung für das Schiff wird in Höhe des im Versicherungsschein festgelegten Wertes bereitgestellt. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden über die Höhe der Kaution hinaus ab, jedoch nicht die Schäden, die vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. AT haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden oder anderer Passagiere und Besatzungsmitglieder, noch ist AT für persönliche Gegenstände Dritter verantwortlich, die an Bord, im Firmenfahrzeug oder in den Büros von AT zurückgelassen werden. Mit der Vorauszahlung und der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet der Kunde auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber AT für Verlust oder Beschädigung persönlicher oder dritter Gegenstände. Im Falle eines Verlusts oder Schadens muss AT unverzüglich benachrichtigt werden. Bei einem schwerwiegenderen Vorfall oder der Beteiligung mehrerer Schiffe muss der Kunde das zuständige Hafenamt benachrichtigen und die erforderlichen Dokumente für die Versicherer anfordern.

Schäden, die nicht sofort an AT, die zuständigen Stellen und die Versicherer gemeldet und für die nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, werden gemäß den Versicherungsbedingungen nicht anerkannt, und der Kunde ist dafür voll verantwortlich. Im Falle eines durch die Versicherung abgedeckten Schadens am Schiff ist der Kunde verpflichtet, alle Kosten gemäß den bestehenden Vollkaskoversicherungsbedingungen nur bis zur Höhe der Kaution zu tragen. Der Kunde haftet für die Kosten aller Schäden am Schiff und/oder der Ausrüstung, die durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Kunden oder der Kundengruppe verursacht wurden, sowie für den Verlust eines oder mehrerer Ausrüstungsteile in voller Höhe.

Die Segel sind nicht versichert. Der Kunde haftet für alle Kosten, die durch Schäden an den Segeln entstehen. Der Kunde haftet nicht für normalen Verschleiß der Segel und für Schäden an den Segeln, die durch Bruch des Mastes verursacht werden. Die Kautionsversicherung umfasst keine Schäden an den Segeln, Schäden oder Verlust des Schlauchbootes und des Außenbordmotors. Die Kaution sowie die im Falle ihrer Versicherung gezahlte Kaution decken nur einen Schaden ab.

SCHÄDEN WÄHREND DER CHARTER

Der Kunde haftet finanziell für jeden Mangel oder Schaden am Schiff, der während der Charterzeit auftritt und nicht mit der Wertminderung des Schiffes zusammenhängt. Vor der Durchführung von Reparaturen oder Käufen wird der Kunde AT kontaktieren und eine Vereinbarung über die technische Machbarkeit der Reparatur und die Zahlungsweise treffen. AT haftet finanziell für jeden Verlust oder Schaden, der während der Charterzeit auftritt und durch normalen Verschleiß des Schiffes und seiner Ausrüstung verursacht wird. Der Kunde muss die Genehmigung von AT einholen, bevor er Reparaturen einleitet, um sich über den technischen und finanziellen Aspekt der Reparaturen zu einigen. Der Kunde wird die Reparaturen vor Ort bezahlen und die Rechnungen aufbewahren, um bei Rückkehr zur Basis vollständig erstattet zu werden.

Der Kunde wird AT unverzüglich über Mängel oder Schäden informieren, unabhängig von deren Ursache. Wenn die Basis von AT nicht in der Lage ist, die aufgetretenen Schäden sofort zu beheben, wird AT persönlich oder den Kunden anweisen, einen Dritten zu beauftragen, die aufgetretenen Schäden zu beheben. Vor der Reparatur des Schadens durch den Dritten muss AT die Art der Ausführung der Reparatur und die Reparaturkosten zertifizieren. Nachdem AT die Genehmigung für die vereinbarten Kosten und die Art der Ausführung der Reparatur erteilt hat, ist der Kunde berechtigt, die Reparaturkosten im Namen von AT zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, die bezahlte Rechnung aufzubewahren. Im Falle eines Schadens oder Ausfalls aufgrund von Alter oder Verschlechterung des Schiffes ist AT verpflichtet, den an den Kunden gezahlten Betrag zu erstatten. Alle nicht autorisierten Reparaturen oder Änderungen an der Ausrüstung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

BESCHWERDEN

Der Kunde hat das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn er mit dem von AT oder der Basis von AT erbrachten Service nicht zufrieden ist oder der Meinung ist, dass die Servicequalität unvollständig und/oder unbefriedigend ist. Der Kunde kann eine relative Entschädigung nur bei Rückgabe verlangen, wenn er bei der Abmeldung des Schiffes eine schriftliche Beschwerde mit allen relevanten Unterlagen einreicht. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht und spätestens bei der Abmeldung des Schiffes von beiden Parteien unterzeichnet werden. Später eingereichte Beschwerden können die Rechte des Kunden aus dem Chartervertrag beeinträchtigen. AT behält sich das Recht vor, Beschwerden, die nach dem genannten Zeitraum oder unvollständig dokumentiert eingereicht werden, nicht zu berücksichtigen.

AT ist verpflichtet, die schriftliche Entscheidung über die Beschwerde spätestens 14 Tage nach deren Eingang zu erlassen. AT behält sich das Recht vor, die Lösung der Beschwerde um weitere 14 Tage zu verschieben, um die Beschwerde zu untersuchen und alle notwendigen Informationen von direkt oder indirekt beteiligten Personen zu sammeln. Die höchstmögliche Entschädigung pro Beschwerde kann dem Wert des beworbenen Teils des Services entsprechen, jedoch nicht den bereits genutzten Teil der Charterzeit umfassen, noch kann sie der vollen Chartergebühr entsprechen. Der Kunde hat kein Recht auf Entschädigung für immaterielle Schäden, es sei denn, diese wurden nicht durch die Absicht von AT verursacht.

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN

Wenn der Kunde mit der Entscheidung von AT nicht zufrieden ist und die Parteien keine friedliche und zufriedenstellende Lösung finden können, hat er das Recht auf ein Gerichtsverfahren. Alle nicht friedlich gelösten Streitigkeiten werden dem Gericht in Zadar vorgelegt und unterliegen dem kroatischen Recht. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich und bei Zustimmung beider Parteien gültig.

Angelina Tours d.o.o.
Kraljice Jelene 3
23210 Biograd, Kroatien
USt-IdNr.: 20598733460

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