Allgemeine Geschäftsbedingungen

ANGELINA TOURS d.o.o. (im folgenden AT genannt) von Kraljice Jelene 3, 23210 Biograd, Kroatien, VAT: 20598733460 entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Chartervertrag vermietet das Boot, angemessen für Kreuzfahrt auf vereinbarte Charterzeit und garantiert, dass alle Boote auf welchen Untekunft geboten wird in ausserordentlichem Zustand sind.

Die Person, die die Buchung bestätigt oder die Anzahlung macht (im folgenden Kunde genannt) schliesst einen Rechtsverhältnis mit AT und bestätigt dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzunehmen, die verbindlich für AT und den Kunden sind. Diese Rechtsverhältnisse sind auch ein Grund zu der Entscheidung des möglichen Rechtsstreits zwischen des Charterers und AT.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Charterpreise werden in Euro in der aktuellen AT-Preisliste angegeben und beinhalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 13 %. AT behält sich das Recht vor, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Im Preis sind inbegriffen: die Miete des Bootes in einem ausserordentlichen und sauberen Zustand, vollgetankt, Unterkunft am Boot, Benutzung dessen Ausrüstung, Haft- und Kaskoversicherung und ebenso Versicherung der Crew, Anlegen in der Basismarina, Genehmigung zur Seefahrt in der Republik Kroatien und Internetverbindung.

Im Preis sind nicht inbegriffen: das Anlegen in anderen Häfen oder die Gebühren in anderen Häfen während der Charterzeit, Kraftstoffkosten, zusätzliche Kosten in AT Basen, Verbrauchsmaterialien, Parkgebühren oder Krankenversicherung für die Crew.

Der Kunde muss innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Reservierung eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags des vereinbarten Preises leisten. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag des Gesamtbetrags spätestens 30 Tage vor dem Startdatum des Charterzeitraums zu zahlen.

Die Einschiffung des Kunden und die Übernahme des Bootes werden erst dann zugelassen wenn die Zahlungsbedingungen getätigt sind.

BUCHUNGSÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN

Wenn der Kunde seine Buchung ändern oder stornieren möchte, so sollte er unverzüglich AT schriftlich mittels E-mail, Fax oder per Brief benachrichtigen.

Wenn der Kunde die Reservierung schriftlich storniert, behält sich AT das Recht vor, folgende Stornogebühren anzuwenden:

  • Im Falle einer Stornierung bis zu 45 Tagen vor dem Startdatum des Charterzeitraums berechnet AT 30 % der Chartergebühr.
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 45 Tagen vor dem Start des Charterzeitraums berechnet AT 100 % der Chartergebühr.
  • Im Falle einer Stornierung nach dem Check-in behält AT 100 % der Chartergebühr ein und berechnet dem Kunden alle durch die Stornierung entstandenen Ausgaben.

Wenn der Kunde in der Lage ist, einen Vermieter für den gleichen Zeitraum und unter den gleichen Geschäftsbedingungen zu finden, behält AT das Recht, die entstehende Verwaltungs- und Manipulationskosten des Buchungstausches in Rechnung zu stellen.

Im Falle, dass der Kunde seine Reservierung aus objektiven Gründen (Todesfall in der Familie oder eine ernste Krankheit) absagt, haftet AT nicht den einbezahlten Betrag zurückzuzahlen. Wenn das Boot wieder für gleichen Termin gebucht wird, organisiert AT Unterkunft auf einem ähnlichen Boot zu einem vereinbarten Termin oder für das nächste Saison, d.h. stellt AT eine Gutschrift aus, die man zu einem vereinbarten Termin einlösen kann.

Die Gutschrift wird berechnet gemäβ des Unterschieds zwischen der abgesagten Reservation und der folgenden Reservation für das gleiche Boot zum gleichen Termin. AT berechnet die Berechnungskosten in der Höhe von 100 Euro. AT haftet nicht für irgendwelche Schaden im Falle der Absagung oder Buchungsänderung die durch höhere Kraft oder Naturkraft 1verursacht sind (Krieg, Aufstand, Arbeitskömpfe, Terrorismus, terroristische Aktivitäten, besondere sanitäre Bedingungen, Intervention von dem Behörde und ähnliches).

ÜBERNAHME DES BOOTES (CHECK-IN)

Nach der Bootsübernahme wird der Kunde das komplette Boot und die unterwasserliegende Schiffsteile überprüfen und die Checkliste als Bestätigung, dass keine Beschädigungen vorliegen,unterschreiben. Der Kunde bestätigt auch damit, dass er die Hausordnung gelesen hat, die auf Webseite von AT verfügbar ist sowie in Unterlagen jedes Bootes.

Der Kunde zahlt an AT eine Kaution am Check-in Datum, was folgendes versichert: Beschädigungen, verlorene Ausrüstung oder Ähnliches, wofür die Hauptversicherung nicht haftet. Die Depositzahlung erfolgt in Bargeld oder mit einer Kreditkarte durch eine Vorautoriesierung über Pos-Aparat.

Kaution wird im vollen Betrag an den Kunden zurückgezahlt nachdem das AT Personal bestätigt hat, dass das Boot rechtzeitig und am abgemachten Ort zurückgebracht ist sowie, dass das Boot in einem guten Zustand ist, (es wurde Hausordnung geachtet), unbeschädigt und vollgetankt. Nach dem Unterschreiben der Check-out Liste von der Seite des Kapitäns, die die Bestätigung enthält, dass keine Beschädigungen am Boot oder an der Ausrüstung während dieser Vermietung entstanden sind, darf keine dritte Person behaupten, dass Beschädigungen während dieser Vermietung des Bootes entstanden sind.

Für eventuell entstandene Beschädigungen, die durch Versicherung gedeckt sind und die Reparaturkosten sind höher als die eingezahlte Kaution, behält AT oder befugte Basis den vollen Kautiosbetrag und erstellt den Kunden entsprechende Rechnung. Wenn der Kunde das Boot auf dem vereinbartem Ort oder innerhalb einer Frist von 24 Stunden von dem vereinbarten Termin nicht annimmt ohne AT benachrichtigt zu haben, behalten wir das Recht den Vertrag zu anulieren ohne weitere Forderungen von der Seite des Kunden.

Die Veranwortung von AT für irgendwelche Summe, höher als Charterpreis und für eventuelle Entschädigungsanfrage des Kunden ist ausgeschlossen. Bei der Check-in ist der Kunde verpflichtet Bootsszustand und die Ausrüstung zu untersuchen und festzustellen ob der Zustand im Einklang mit der bergebungsliste (Check-in Liste) ist.

Bei bestehenden Beschwerden über das Boot und/oder die Ausrüstung sind diese auf schriftlichen Wege bei AT vor dem Charterbeginn einzureichen.Der Kunde hat kein Recht auf irgendeine Entschädigungsforderung oder Preissenkung wegen Beschädigungen oder Mängeln des Bootes und/oder der Ausrüstung die AT oder der zuständigne Basis bei der Einschiffung oder bei regelmäβigen Wartung nicht bekannt sein konnten sowie wegen Beschädigungen und Mängeln , die nach der Einschiffung entstanden sind und die AT vorher nicht sehen konnte und nicht verhindern konnte.

Das Boot wird ebenso im Moment der Einschiffung als Inventar alle benötigten Unterlagen und Beilagen aus Schiffsmappe haben. Der Kunde wird besonders verantwortlich gemacht für die oben genannten Unterlagen und nach der Rückgabe des Boots (Check-out) werden die Unterlagen zurückgegeben.

Jede Beschwerde, die die benötigte Dokumente betrifft, soll der Kunde auf schriftlichen Wege vor dem Charterbeginn bei AT einreichen. Der Klient ist verpflichtet die bei der Einschiffung übernommenen Schiffsunterlagen aufbewahren und sie im Falle der Kontrolle am Meer bei sich haben. Am Ende der Charterzeit (Check-out) sind die Unterlagen an die Rezeption zurückzugeben.

RÜCKGABE DES BOOTES (CHECK-OUT)

Der Kunde ist verpflichtet die Yacht am Abend vor dem letzten Tag der vereinbarten Charter, bis 18 Uhr an den Liegeplatz in die zur Abgabe bestimmte Marina zu bringen so das ein Auschecken spätestens bis 08,30 am letzten Tag des vereinbartes Chartertermins fertig gestellt ist. Er ist verpflichtet seinen Müll in der Marina auf entsprechende Art und Weise zu deponieren. Das Boot soll in ordentlichem Zustand zurückgegeben sein (Müll rausbringen, Geschirr spülen). Im Falle einer starken Verschmutzung (fahrlässiges Handeln mit Eigentum) und nicht Halten an Hausordnung werden zusätzliche Reinigungskosten berechnet.

Wenn das Boot irgendwann während des Miettermins ausser Betrieb war oder wenn das Verspäten bei der Rückgabe unausweichlich ist, ist der Kunde verpflichtet es bei AT zu melden und auf weitere Anleitungen von AT zu warten. Alle weiteren Anleitungen müssen in Logbuch eingetragen werden. Wetterbedingte Verspätung ist keine Entschuldigung für die Verspätung bei der Rückgabe des Bootes am Ende des Miettermins.

Im Falle einer Verspätung, die nicht durch technisch bedingte Schwierigkeiten verursacht ist, trägt der Kunde alle durch Verspätung entstandenen Kosten.
Im Falle, dass das Boot nicht an den vereinbarten Zielort gebracht wird, ist der Kunde verantwortlich für die entstandenen Kosten des Bootransports zum Ort der Übernahme ,für die Geldstrafe für die Verspätung, wenn bestehend und für jede Beschädigung, die während des Transports entstehen kann und die Versicherung nicht deckt.

AT hat das Recht, alle Unkosten, die wegen einer Verspätung entstehen oder die beim Transport entstehen von der Kaution zu decken. Wenn die entstandenen Kosten die Kaution überschreiten, ist der Kunde verpflichtet den fehlenden Betrag zwischen der Kaution und den realen Unkosten gleich zu decken.

Verloren gegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind dem AT Vertreter nach dem Rückkehr sofort anzuzeigen.Wenn die Beschädigung unter der Wasserlinie ist oder es angenommen wird, dass sie unter der Wasserlinie ist, ist es nötig das Boot detailliert zu untersuchen, mit einem professionellem Taucher oder Hebekran. Die Entscheidung des AT Vertreters ist entscheidend und final und der Kunde zahlt die entstehenden Kosten.

Der Kunde verpflichtet sich und stimmt zu:

  • dass er die komplette Crewlistemit vollen Namen, Adressen, Geburtsdatum und Geburtsort für jeden Mitglied, Nationalität, Pass- oder Ausweisnummer aller Crewmitglieder, die Kopie eines gültigen Skipperscheins an AT schicken wird, spätestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Miettermin;
  • dass er gültige Reisedokumente besitzt. AT ist nicht verantwortlich für verlorengegangene oder gestohlene Dokumente während der Charterzeit oder für jegliche folgende Kosten;
  • dass er aufmerksam alle Dokumente im Boot durchliest;
  • dass er mit dem Boot auf eine sichere und verantwortungsvolle Art und Weise,wie es einem Seemann gehört, steuert, niemals unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmittel steht und dass er mit der Ausrüstung mit vollerVerantwortung umgeht;
  • dass er wärend der Charterzeit innerhalb des Territorium der Republik Kroatien bleibt. Die Seefahrt im Gebiet, das wie“ausserhalb der Grenze“ gekennzeichnet ist, wird nur genehmigt wenn eine schriftliche Genehmigung von AT besteht;
  • dass er nur in sicheren Wetterbedingungen und bei guter Sicht segelt und alle Gefahrenzonen vermeidet.
  • dass der Hafen oder Ankerplatz nicht verlassen werden, wenn irgendein Teil des Bootes oder dessen Ausrüstung, das ausschlaggebend für eine sichere Navigation ist, nicht in Ordnung ist oder überhaupt nicht funktioniert;
  • dass er nie den Hafen verlässt wenn die Hafenbehörde eine Schiffahrt verbieten oder im Falle von zu wenig Treibstoff;
  • dass die Anzahl der Personen an Bord nicht die vorgeschriebene Anzahl für solches Boot nicht überschreitet und, dass er sicher stellt, dass nur die Personen , die auf der Crewliste sind an Bord sein dürfen;
  • dass er an keinen Regatten oder Rennen teilnimmt ohne AT zuvor zu informieren und ohne eine schriftliche Genehmigung von AT;
  • dass er kein anderes Boot schleppen darf und er macht alles mögliche um Schleppen des Bootes zu vermeiden;
  • dass der Vertrag gekündigt wird falls irgendein Crewmitglied oder Passagier am Bord gültige gesetzliche Regelungen und / oder Gesetze der Republik Kroatien verletzt und AT verfügt über das Boot und der Kunde hat kein Recht auf Entschädigung. AT ist befreit von jeder Verantwortung gegenüber Staatsbehörde und der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für Untaten und/oder Verletzungen des Gesetzes, durchgeführt von der Seite des Kunden oder Passagier am Bord;
  • dass er jegliche finanzielle Verantwortung übernehmen wird, die AT bezüglich dritter Personen haben könnte und diese sind entstanden durch grobe Fahrlässigkeit oder Missbrauch durch den Kundenund die nicht von der Versicherung gedeckt sind
  • dass er bewusst ist, dass die Verantwortung für die Verletzung des Seefahrtgesetzes, oder der anderen Gesetze oder Bestimmungen in der Charterzeit,und der Verantwortung endet nicht mit dem Verlauf der Charterzeit oder Chartervertrags;
  • dass er gleich nach irgendeinem Unfall, Beschädigung AT informiert, und dass er darauf achtet dass es aufgeschrieben wird und bei dem nächsten Hafenbehörde angemeldet wird. Er soll auch von Hafenbehörde oder von Arzt einen Bericht anfordern;
  • dass er gleich über irgendeinen Defekt oder Mangel am Schiff oder Ausrüstung, die von normaler Benutzung stammt, AT und die Basis informiert; AT verpflichtet sich, den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Meldungseingang zu beheben. Wenn die AT den Schaden innerhalb dieser Frist beheben kann, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Telefonnummern für die Schadensmeldung sind in den Bootsunterlagen enthalten.
  • dass er volle finanzielle Verantwortung für irgendeine Anträge der dritten Person trägt und die wegen der Fahrlässigkeit des Kunden entstanden sind und die durch Versicherung nicht gedeckt sind;
  • dass im Falle, dass das Boot oder die Ausrüstung gestohlen wird, dass das Boot nicht fahrfähig ist, wenn das Boot von der Behörde oder den dritten Personen sankzioniert ist, meldet er es gleich bei AT. Der Kunde liefert die schriftliche Kopie des Polizeiberichtes an AT;
  • dass er volle Verantwortung trägt im Falle der Beschlagnahme des Bootes von der zuständigen Behörde für illegale Handlungen während der Charterzeit wie (komerzielle s Fischen, Diebstahl von Kunstwerken am Meeresboden. usw.);
  • dass er die Verantwortung nimmt im Falle einer ernsten Seeverschmutzung während des Tankens oder wegen Müllwerfens;
  • Haustiere (Katzen, Hunde usw.) sind an Bord nur nach vorheriger Absprache mit AT gestattet und werden zusätzlich gemäß der Preisliste von AT berechnet. Tiere sind ohne vorherige Absprache nicht an Bord gestattet.
  • dass er die Verantwortung für alle Crewmitglieder annimmt, sowie für alle Personen im Boot, die von Kunde erlaubt sind, sowie für die Personen die am Boot unangemeldet sind.

Alle materielle und strafrechtliche Verantwortung für Handlungen die nicht in Einklang zu diesen Bestimmungen sind, trägt ausschliesslich der Kunde.

VERPFLICHTUNGEN DES SKIPPERS

Der Kunde der die Rolle des Kapitäns/ Skippers übernimmt, muss über die Fähigkeiten und Kentnisse verfügen, die von ihm verlangt sind, dass er ein Schiff sicher führen kann sowie einen Fürerschein zur Fahrt auf offenem Meer und eine GMDSS Lizenz besitzen. Wenn der Charterer die gefragten Fähigkeiten oder die Lizenz nicht besitzt, muss er versichern, dass eine Person aus der Crewliste alles notwendige besitzt und dass ausschliesslich er das Boot führt.

AT behält das Recht, den Kunden oder gennanten Skipper im Anwesenheit eines AT Vertreters zu prüfen, um festzustellen, dass er oder sie die gefragten Fähigkeiten oder Kentnisse besitzt um ein Schiff zu führen. Die Zeit, die zur Demonstration gebraucht wird, ist der Teil der vereinbarten Charterzeit. AT behält das Recht, einen offiziellen Skipper anzustellen, im Falle, dass der AT Vertreter feststellt, dass der eigentliche Skipper nicht im Stande ist, das Boot selbständig zu führen. Der Kunde muss den zugestellten Skipper im Einklang mit der Preisliste zahlen.

Wenn der Kunde dessen Beschluss ablehnt, behält AT das Recht, ein Verbot auszustellen, dass das Boot den Hafen nicht verlassen darf und den Vertrag zu anulieren. Unter diesen Umständen gibt es keine Möglichkeiten auf Rüchzahlung. Wenn der Kunde im Voraus weiss, dass er ein Boot mit Skipper braucht, ist AT darüber während der Reservation zu informieren. Die Kaution wird eingezahlt auch im Falle der Unterkunftdienstleistung und Vermietung des Skippers von AT.

VERSICHERUNG DES BOOTES

Das Boot hat eine Haftpflichtversicherung von der durch dritte Person verursachte Schaden (Hauptversicherung). Das Boot hat auch Kaskoversicherung in der Höhe des Schiffwertes so wie es in der Versicherungspolizze steht. Die Kaskoversicherung deckt die Summen oberhalb der Kaution aber nicht die Schaden am Boot, die wegen grober Fahrlässigkeit des Kunden mit Absicht entstehen.

AT ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Sachen privater Natur, die dem Charterer oder dem Crewmitglied gehören. Ebenso ist AT nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Sachen dritter Personen, die an Bord, im Firmenauto oder innerhalb Ats Büros waren. Mit der Kautionseinzahlung und dem Zustimmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde damit einverstanden, dass AT für verlorene oder beschädigte private Sachen vom Kunden oder der Crew nicht haftet.

Bei Schaden oder verlorenen Sachen ist AT gleich zu informieren. Im Falle einer ernstener Vorfalls oder wenn mehr als ein Boot darin verwickelt ist, muss der Kunde die zuständige Hafenbehörde informieren und von ihnen die benötigte Dokumente für die Versicherung erwerben.

Die Versicherungspolizze deckt nicht die Schaden, die nicht sofort an AT, zuständige Behörde, die Versicherung gemeldet sind und für dessen Schaden keine Dokumentation übergeben worden ist. Solche Schaden werden nicht anerkannt im Einklang mit den Versicherungsbedingungen. Für diese Schäden liegt die einzige Verantwortung auf der Seite des Kunden im ganzen Betrag der angegebenen Schaden. Im Falle eines Schadens, das die Versicherung deckt, ist der Kunde verpflichtet alle Kosten im Einklang mit bestehenden Kaskoversicherungsbedingungen nur bis zur Höhe des Deposits zu decken. Der Kunde ist verantwortlich alle Schaden an Bord oder der Ausrüstung zu zahlen falls der Kunde oder ein Crewmitglied fahrlässig gehandelt hat.

Die Segel sind nicht versichert. Der Kunde ist verantwortlich für irgendwelche Unkosten, die an den Segeln entstanden sind. Verschleissen und Gebrauchspuren im vernünftigen Grenzen sind akzeptabel. Der Kunde ist auch nicht verantwortlich falls Segel durch Mastbrechen geschädigt sind. Depositversicherung deckt nicht Schaden an Segel, Verlust von Schlauchboot oder Auβenbordmotor. Kaution sowie die Kautionsversicherung deckt nur einen Unfall.

SCHADEN ENTSTANDEN WÄHREND DER CHARTERZEIT

Der Kunde deckt die Schaden am Boot, die während der Charterzeit entstanden oder erschienen sind. Das ist mit Wertsenkung des Bootes nicht verbunden. Der Kunde muss AT um Erlaubniss anfragen um Reparaturen am Boot zu machen und um sich um die Verantwortung wegen des Schadens und die Zahlung zu einigen.

AT deckt Schaden, die während der Charterzeit entstehen und die ein Resultat des vernünftigen Verschleissens des Schiffes und der Ausrüstung sind. Der Kunde muss von AT Genehmigung einholen um irgendwelche Reparaturen vorzunehmen und um sich um technische und finanzielle Aspekte der Reparatur zu einigen. Der Kunde muss die Reparaturen vor Ort zahlen und alle Rechnungen an AT übergeben so dass man ihm die Rechnungskosten in voller Höhe zurückzahlt sobald er im Hafen ist.

Der Kunde verpflichtet sich AT bei irgendwelchem Verlust oder Schaden zu benachrichtigen, unabhängig von der Schadenursache oder Verlust. Wenn AT oder Basis nicht in der Lage ist sofort zu kommen oder sofort die entstandenen Schaden zu beheben, wird AT Vertreter persönlich oder von dem Kunden verlangen, eine dritte Person zu engagieren um die entstandenen Schaden zu beheben. Vor der Reparatur entstandener Schaden von der Seite der dritten Personen, muss AT die Art und den Betrag der Reparatur genehmigen. Nachdem AT dieses genehmigt hat, hat der Kunde Befugnis, im Namen von AT den Reparaturbetrag festzustellen. Der Kunde zahlt am Ort. Er ist verpflichtet, die Quittungen aufzubwahren. Wenn ein Schaden oder Mangel wegen Alter des Bootes vorliegt, ist AT verpflichtet den bezahlten Betrag an den Kunden zurückzuzahlen. Alle unberechtigten Reparaturen oder Änderungenan der Ausrüstung werden dem Kunden in Endrechnung gestellt.

BESCHWERDEN

Jeder Kunde hat das Recht einen Widerspruch einzulegen, wenn er mit der Dienstleistung von AT nicht zufrieden war, oder wenn er meint, dass die Qualität der Dienstleistung nicht dem gefragten Standard entspricht. Eine Rückzahlung darf nur bewilligt werden, wenn der Kunde beim Zurückkommen ein schriftliches Formular als Beschwerde mit beigelegter relevanter Dokumentation ausfüllt. Der Widerspruch muss in schriftlicher Form und nicht später als bei dem Rückkehr des Bootes eingereicht sein, mit Unterschrift des Kunden und dem Vertreter von AT. Jeder später eingereichte Widerspruch sowie die mangelhafte Dokumentation kann auf die Rechte des Kunden Einfluss haben.

AT ist schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerspruchs zu antworten. AT behält das Recht, den Widerspruch auf weitere 14 Tage zu verlängern, mit dem Ziel, den Widerspruch zu untersuchen und die Personen und die Dokumentation, die direkt oder indirekt mit dem Fall in Verbindung sind einzuholen.Dem Widerspruch höchst möglicher Betrag kann bis zum bestrittenem Teil der Dienstleistung sein, aber nicht den bereits genutzten Zeitraum des Charterzeit, sowie gleich der Gesammtsumme der Charterzeit umfangen. Der Kunde hat kein Anrecht auf Rückzahlung für nicht materielle Schaden wenn diese nicht absichtlich von AT verursacht ist.

RECHTSSTREIT

Falls der Kunde nicht zufrieden ist, mit der Art und Weise wie AT versucht Widerspruch zu klären und die Parteien finden keine ruhige und zufriedenstellende Lösung, hat er ein Recht auf ein gerichtliches Verfahren. Jede Streitigkeit, die nicht zu lösen ist, wird zu Amtsgericht Zadar eingereicht und unterliegt dem kroatischen Recht. Jede Änderung oder Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen muss schriftlich ausgestellt und von beiden Seiten vereinbart werden.

Angelina Tours d.o.o.
Kraljice Jelene 3
23210 Biograd, Kroatien
VAT: 20598733460

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